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AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB Kinder-Fit Kurzüberblick:

§

1 Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Nutzung des Marktplatzes Kinder-Fit durch Besucher, Mitglieder und Anbieter.

§2 Leistungen

Kinder-Fit betreibt einen Marktplatz für Kindersportangebote und kann künftig Buchungen, Zahlungen, Bewertungen, Premiumfunktionen und Verifizierungen anbieten.

§3 Registrierung

Registrierte Nutzer müssen richtige Angaben machen und Zugangsdaten schützen.

§4 Anbieter

Anbieter sind für Inhalte und Durchführung ihrer Angebote verantwortlich.

§5 Vertragsverhältnis

Verträge kommen grundsätzlich zwischen Anbieter und Kunde zustande.

§6 Inhalte

Anbieter verfügen über die erforderlichen Rechte an hochgeladenen Inhalten.

§7 Gebühren

Die Eintragung eines Angebots ist immer kostenlos. Kostenpflichtige Leistungen werden transparent ausgewiesen. 

§8 Bewertungen

Bewertungen müssen sachlich und wahrheitsgemäß sein.

§9 Haftung

Kinder-Fit haftet nach den gesetzlichen Vorschriften; für Angebote haften die Anbieter.

§10 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung.

§11 Änderungen

Änderungen dieser AGB sind für die Zukunft möglich.

§12 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Teil 1: Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Plattformleistungen

§ 1 Betreiber der Plattform und Geltungsbereich

1.1 Plattformbetreiber

Betreiber der unter der Domain www.kinder-fit.com bzw. www.kinder-fit.de sowie gegebenenfalls unter weiteren Domains, Subdomains, mobilen Ansichten oder künftig bereitgestellten Anwendungen erreichbaren Plattform „Kinder-Fit“ ist:

Kinder Fit

Dietrich-Bonhoeffer-Str. 28
83043 Bad Aibling
Germany
E-Mail: info@kinder-fit.de
Telefon: 0174/ 67 37 048

nachfolgend „Kinder-Fit“, „Plattformbetreiber“ oder „wir“ genannt.

Die vollständigen gesetzlichen Anbieterinformationen ergeben sich ergänzend aus dem Impressum der Plattform. Geschäftsmäßige Anbieter digitaler Dienste müssen bestimmte Anbieterinformationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten.

1.2 Sachlicher Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Kinder-Fit und sämtlichen Personen, die die Plattform besuchen, ein Nutzerkonto anlegen, ein Anbieterkonto verwenden, Inhalte veröffentlichen, Angebote suchen, Anbieter kontaktieren oder sonstige Funktionen der Plattform nutzen.

Die AGB gelten insbesondere für die Nutzung der öffentlichen Angebotsübersichten, der Angebotsdetailseiten, der Anbieterprofile, des Mitgliederbereichs, des Anbieter-Dashboards sowie aller damit verbundenen Such-, Filter-, Kontakt-, Verwaltungs- und Kommunikationsfunktionen.

Soweit Kinder-Fit künftig zusätzliche Funktionen freischaltet, gelten diese AGB auch für solche Funktionen, sofern für die jeweilige Funktion keine vorrangigen oder ergänzenden Bedingungen vereinbart werden. Dies kann insbesondere Online-Buchungen, Zahlungsabwicklungen, Reservierungen, Wartelisten, Gutscheine, Rabattaktionen, Bewertungen, Favoriten, Benachrichtigungen, Premiumleistungen, hervorgehobene Einträge, Verifizierungen, Statistiken, Nachrichtenfunktionen oder mobile Anwendungen betreffen.

Die bloße Erwähnung einer möglichen zukünftigen Funktion in diesen AGB begründet weder einen Anspruch auf deren Einführung noch die Verpflichtung von Kinder-Fit, eine solche Funktion dauerhaft bereitzustellen.

1.3 Persönlicher Geltungsbereich

Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die die Plattform überwiegend zu Zwecken nutzt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Nutzung der Plattform in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Anbieter von Kindersportangeboten handeln grundsätzlich als Unternehmer oder im Rahmen einer sonstigen selbstständigen, gewerblichen, freiberuflichen, vereinsbezogenen, kommunalen oder institutionellen Tätigkeit. Anbieter müssen Kinder-Fit vor der Veröffentlichung eines Angebots mitteilen, sofern sie im Einzelfall nicht als Unternehmer handeln.

1.4 Verhältnis zu besonderen Bedingungen

Für einzelne Funktionen oder Vertragsverhältnisse können ergänzende Bedingungen gelten. Dies betrifft insbesondere:

Anbieter-Nutzungsbedingungen, Bedingungen für Eltern und sonstige Nachfragende, Gebühren- und Provisionsordnungen, Premiumbedingungen, Bewertungsrichtlinien, Community-Richtlinien, Verifizierungsrichtlinien, Zahlungsbedingungen, Buchungs- und Stornierungsbedingungen sowie Teilnahmebedingungen für besondere Aktionen.

Im Fall eines Widerspruchs gehen speziellere Bedingungen den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB vor, soweit sie für die konkrete Leistung wirksam vereinbart wurden.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Kinder-Fit und einem Nutzer oder Anbieter haben Vorrang vor diesen AGB. Individuelle Vereinbarungen sollen aus Nachweisgründen in Textform festgehalten werden.

1.5 Bedingungen der Anbieter

Eigene Geschäfts-, Teilnahme-, Buchungs-, Zahlungs- oder Stornierungsbedingungen eines Anbieters gelten ausschließlich für das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und seinen Kunden. Sie werden nicht Bestandteil des Vertrags zwischen Kinder-Fit und dem jeweiligen Plattformnutzer, sofern Kinder-Fit ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

Widersprechen Bedingungen eines Anbieters diesen AGB, berührt dies grundsätzlich nicht das Rechtsverhältnis zwischen Kinder-Fit und dem Plattformnutzer.

1.6 Einbeziehung der AGB

Die AGB werden bei der Registrierung, bei der Anlage eines Anbieterkontos, bei der Buchung kostenpflichtiger Plattformleistungen oder bei sonstigen relevanten Vertragsschlüssen in zumutbarer Weise zur Kenntnisnahme bereitgestellt.

Soweit eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist, kann die jeweilige Funktion erst verwendet werden, nachdem der Nutzer die AGB durch Aktivierung einer entsprechenden Checkbox oder durch eine vergleichbare elektronische Erklärung akzeptiert hat.

Die AGB können jederzeit auf der Plattform abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.

1.7 Minderjährige

Die Plattform richtet sich in ihren öffentlichen Inhalten zwar auf Angebote für Kinder und Jugendliche, Nutzerkonten und rechtsgeschäftliche Erklärungen dürfen jedoch nur von volljährigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen oder mit wirksamer Zustimmung der gesetzlichen Vertretung abgegeben werden.

Buchungen, Anfragen, Registrierungen und Vertragsschlüsse für minderjährige Teilnehmer sind grundsätzlich durch deren gesetzliche Vertreter oder durch entsprechend bevollmächtigte volljährige Personen vorzunehmen.

Kinder-Fit schuldet keine eigenständige Prüfung der Vertretungsberechtigung, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für eine unberechtigte Nutzung vorliegen.

1.8 Räumlicher Geltungsbereich

Die Plattform richtet sich zunächst insbesondere an Nutzer und Anbieter in Deutschland. Kinder-Fit kann die Plattform später auch für weitere Länder oder Regionen öffnen.

Für Angebote außerhalb Deutschlands können zusätzliche gesetzliche, steuerrechtliche, verbraucherschutzrechtliche oder sonstige Anforderungen gelten. Der jeweilige Anbieter ist selbst dafür verantwortlich, die für seine Tätigkeit und sein Angebot anwendbaren Vorschriften einzuhalten.

1.9 Sprachfassungen

Die maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch.

Sollten diese AGB oder andere Rechtstexte künftig in weiteren Sprachen bereitgestellt werden, dient die deutsche Fassung als maßgebliche Grundlage, soweit gesetzlich zulässig und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§

 

2 Begriffsbestimmungen

 

Für diese AGB gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

2.1 Plattform

„Plattform“ bezeichnet den von Kinder-Fit betriebenen digitalen Marktplatz einschließlich aller zugehörigen Webseiten, Unterseiten, dynamischen Seiten, Mitgliederbereiche, Anbieter-Dashboards, mobilen Darstellungen, Schnittstellen und künftig bereitgestellten Anwendungen.

2.2 Kinder-Fit

„Kinder-Fit“ bezeichnet den Plattformbetreiber und nicht automatisch den jeweiligen Veranstalter, Leistungserbringer oder Vertragspartner eines auf der Plattform präsentierten Kindersportangebots.

Kinder-Fit kann neben der reinen Plattformvermittlung künftig auch eigene Leistungen anbieten. Eigene Leistungen werden als solche eindeutig gekennzeichnet. Nur hinsichtlich solcher ausdrücklich gekennzeichneter Eigenleistungen wird Kinder-Fit selbst Leistungserbringer oder Vertragspartner.

2.3 Besucher

„Besucher“ ist jede Person, die öffentliche Inhalte der Plattform abruft, ohne zwingend registriert oder angemeldet zu sein.

2.4 Mitglied

„Mitglied“ oder „registrierter Nutzer“ ist eine Person, die ein Nutzerkonto auf der Plattform angelegt hat und sich über die von Kinder-Fit oder einem eingebundenen technischen Dienstleister bereitgestellte Anmeldefunktion authentifiziert.

Ein Mitglied kann abhängig von den freigeschalteten Funktionen gleichzeitig Elternteil, sonstiger Nachfragender, Anbieter, Mitarbeiter eines Anbieters oder Inhaber einer besonderen Nutzerrolle sein.

2.5 Eltern und Nachfragende

„Eltern“ bezeichnet im Rahmen dieser AGB Eltern, Erziehungsberechtigte und sonstige volljährige Personen, die nach Kindersportangeboten suchen, Anbieter kontaktieren oder Leistungen für ein Kind anfragen, reservieren oder buchen.

Der Begriff wird unabhängig davon verwendet, ob die handelnde Person tatsächlich Elternteil des Kindes ist. Entscheidend ist, dass sie berechtigt ist, für das betreffende Kind Anfragen oder rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben.

2.6 Anbieter

„Anbieter“ ist jede natürliche oder juristische Person, rechtsfähige Personengesellschaft, Körperschaft, öffentliche Einrichtung, Bildungseinrichtung, Organisation, Verein, Sportschule, Sportverein, Trainer, Kursleitung oder sonstige Stelle, die über die Plattform ein Profil anlegt, Kindersportangebote veröffentlicht oder entsprechende Leistungen anbietet.

Anbieter ist grundsätzlich derjenige, der gegenüber Eltern oder sonstigen Kunden für die Durchführung des jeweiligen Angebots verantwortlich ist.

2.7 Anbieterkonto

„Anbieterkonto“ bezeichnet den einem Anbieter zugeordneten geschützten Mitgliederbereich, über den Anbieter insbesondere ihre Stammdaten, Profile und Angebote verwalten können.

2.8 Anbieterprofil

„Anbieterprofil“ bezeichnet die auf der Plattform gespeicherte und gegebenenfalls öffentlich dargestellte Präsentation eines Anbieters. Das Anbieterprofil kann insbesondere den Anbieternamen, das Logo, eine Beschreibung, Kontaktdaten, die Anschrift, Internetauftritte, Social-Media-Verweise, Verifizierungsinformationen und eine Übersicht der Angebote enthalten.

2.9 Kindersportangebot oder Angebot

„Kindersportangebot“ oder „Angebot“ bezeichnet jede über die Plattform veröffentlichte oder verwaltete sportbezogene, bewegungsbezogene oder gesundheitsbezogene Leistung für Kinder oder Jugendliche.

Hierzu können insbesondere Kurse, Trainings, Camps, Ferienprogramme, Schwimmkurse, Tanzangebote, Vereinsangebote, Einzelstunden, Gruppenstunden, Veranstaltungen, Workshops, Ausflüge, Probetrainings oder vergleichbare Leistungen gehören.

Die Bezeichnung als „Angebot“ bedeutet nicht, dass Kinder-Fit die tatsächliche Verfügbarkeit, Qualität, Eignung oder Durchführbarkeit verbindlich zugesichert hat.

2.10 Angebotsdaten

„Angebotsdaten“ sind sämtliche vom Anbieter bereitgestellten Informationen zu einem Angebot. Hierzu zählen insbesondere Titel, Beschreibung, Bilder, Sportart, Veranstaltungsort, Altersangaben, Termine, Preise, Preisdetails, Kontaktdaten, Teilnahmevoraussetzungen, Verfügbarkeiten und sonstige Leistungsmerkmale.

2.11 Inhalt

„Inhalt“ bezeichnet alle Texte, Bilder, Logos, Videos, Dateien, Bewertungen, Kommentare, Nachrichten, Profilangaben, Angebotsangaben und sonstigen Informationen, die von Nutzern oder Anbietern auf der Plattform eingestellt, übermittelt oder veröffentlicht werden.

2.12 Kunde

„Kunde“ ist eine Person, die mit einem Anbieter in Kontakt tritt oder mit diesem einen Vertrag über ein Kindersportangebot abschließt. Kunde kann insbesondere ein Elternteil, ein Erziehungsberechtigter oder eine sonstige zur Buchung berechtigte Person sein.

2.13 Teilnehmer

„Teilnehmer“ ist das Kind oder der Jugendliche, für den ein Angebot angefragt, reserviert oder gebucht wird oder der an einem Angebot teilnimmt.

Der Teilnehmer muss nicht selbst Nutzer oder Mitglied der Plattform sein.

2.14 Kontaktanfrage

„Kontaktanfrage“ ist eine über die Plattform, per E-Mail, telefonisch oder über einen eingebundenen Kommunikationsweg erfolgende unverbindliche Kontaktaufnahme eines Nutzers mit einem Anbieter.

Eine Kontaktanfrage stellt noch keine verbindliche Buchung dar, sofern nicht im konkreten Prozess ausdrücklich etwas anderes angezeigt wird.

2.15 Buchung

„Buchung“ bezeichnet die verbindliche Bestellung, Reservierung oder Anmeldung zu einem Angebot, sofern Kinder-Fit oder der Anbieter einen entsprechend gekennzeichneten Buchungsprozess bereitstellt.

Ob und wann durch eine Buchung ein Vertrag zustande kommt, richtet sich nach der konkreten Ausgestaltung des Buchungsvorgangs sowie den dabei angezeigten Bedingungen.

2.16 Vermittlungsvertrag

„Vermittlungsvertrag“ bezeichnet das Rechtsverhältnis zwischen Kinder-Fit und einem Nutzer über die Nutzung der Plattform und gegebenenfalls über die Vermittlung einer Kontaktaufnahme oder Buchungsmöglichkeit.

Der Vermittlungsvertrag ist vom Vertrag über das eigentliche Kindersportangebot zu unterscheiden.

2.17 Leistungsvertrag

„Leistungsvertrag“ bezeichnet den Vertrag über die Durchführung des jeweiligen Kindersportangebots. Dieser Vertrag kommt grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande, sofern das Angebot nicht ausdrücklich als Eigenleistung von Kinder-Fit gekennzeichnet ist.

2.18 Premiumleistung

„Premiumleistung“ bezeichnet eine entgeltliche Zusatzleistung der Plattform. Dazu können insbesondere hervorgehobene Platzierungen, größere Anbieterprofile, zusätzliche Bilder, erweiterte Statistiken, besondere Kontaktmöglichkeiten, Werbefunktionen, Verifizierungsleistungen oder zusätzliche Verwaltungsfunktionen gehören.

2.19 Verifizierung

„Verifizierung“ bezeichnet eine von Kinder-Fit angebotene Prüfung bestimmter Angaben oder Nachweise eines Anbieters.

Eine Verifizierung bestätigt ausschließlich den konkret bezeichneten Prüfungsumfang. Sie stellt keine umfassende Garantie für die Qualität, Sicherheit, Zuverlässigkeit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder rechtliche Zulässigkeit sämtlicher Angebote des Anbieters dar.

2.20 Bewertung

„Bewertung“ bezeichnet eine von einem Nutzer abgegebene Einschätzung, Rezension oder sonstige Rückmeldung zu einem Anbieter oder Angebot.

Bewertungen geben die persönliche Auffassung des jeweiligen Verfassers wieder und sind nicht ohne Weiteres Kinder-Fit zuzurechnen.

2.21 Veröffentlichung

„Veröffentlichung“ bezeichnet die Freischaltung eines Anbieterprofils, Angebots oder sonstigen Inhalts für die öffentliche Anzeige auf der Plattform.

Das Speichern eines Inhalts durch einen Anbieter begründet noch keinen Anspruch auf sofortige Veröffentlichung.

2.22 Moderation

„Moderation“ bezeichnet die Prüfung, Freigabe, Einschränkung, Zurückstellung, Sperrung oder Entfernung von Inhalten durch Kinder-Fit.

Kinder-Fit kann insbesondere neue oder geänderte Angebote zunächst in einen Prüfstatus versetzen, bevor sie öffentlich angezeigt werden.

2.23 Kostenpflichtige Leistung

„Kostenpflichtige Leistung“ bezeichnet jede Leistung von Kinder-Fit, für deren Nutzung ein einmaliges oder wiederkehrendes Entgelt, eine Provision oder eine sonstige Vergütung vereinbart wird.

2.24 Zahlungsdienstleister

„Zahlungsdienstleister“ bezeichnet ein externes Unternehmen, das künftig im Auftrag oder unter Einbindung von Kinder-Fit Zahlungs-, Auszahlungs-, Identitätsprüfungs- oder Abrechnungsfunktionen bereitstellt.

2.25 Digitale Dienste und Plattformfunktion

„Digitale Dienste“ und „Plattformfunktionen“ bezeichnen die von Kinder-Fit elektronisch bereitgestellten Leistungen. Je nach tatsächlicher Ausgestaltung können auf Plattformdienste auch das Digitale-Dienste-Gesetz und der unmittelbar geltende Digital Services Act Anwendung finden. Der DSA enthält unter anderem Regelungen für Vermittlungsdienste und Online-Plattformen, die von Nutzern bereitgestellte Informationen speichern und öffentlich verbreiten.

§

 

 

3 Gegenstand und Leistungen von Kinder-Fit

3.1 Grundfunktion der Plattform

Kinder-Fit stellt eine technische und organisatorische Infrastruktur bereit, über die Anbieter Kindersportangebote präsentieren und verwalten und über die Eltern sowie sonstige Nachfragende solche Angebote suchen, vergleichen und Anbieter kontaktieren können.

Die konkrete Auswahl der verfügbaren Funktionen richtet sich nach dem jeweiligen Entwicklungsstand der Plattform, dem verwendeten Nutzerkonto, der Nutzerrolle, dem gebuchten Leistungsumfang und der technischen Verfügbarkeit.

3.2 Aktuelle Kernleistungen

Kinder-Fit kann insbesondere folgende Grundfunktionen bereitstellen:

die öffentliche Darstellung von Kindersportangeboten;

die Darstellung von Angebotsdetailseiten;

Such-, Sortier- und Filtermöglichkeiten;

die Registrierung und Anmeldung von Mitgliedern;

ein geschütztes Anbieter-Dashboard;

das Anlegen, Bearbeiten und Löschen eigener Angebote;

die Speicherung und Verwaltung von Anbieterprofilen;

die Darstellung öffentlicher Anbieterprofile;

die Kontaktaufnahme mit Anbietern per E-Mail, Telefon oder über andere Kommunikationswege;

die Verknüpfung von Angeboten mit den zugehörigen Anbietern;

die administrative Prüfung, Freigabe und Moderation von Angeboten und Profilen.

Kinder-Fit ist berechtigt, den Funktionsumfang weiterzuentwickeln, technisch anzupassen oder um zusätzliche Funktionen zu erweitern, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist und wesentliche vertragliche Hauptleistungen nicht ohne sachlichen Grund entzogen werden.

3.3 Vermittlungs- und Präsentationsleistung

Kinder-Fit stellt grundsätzlich lediglich die Möglichkeit bereit, Informationen über Angebote zu veröffentlichen, Angebote aufzufinden und Kontakte zwischen Anbietern und Interessenten herzustellen.

Kinder-Fit schuldet grundsätzlich weder das Zustandekommen eines Vertrags zwischen Anbieter und Kunde noch eine bestimmte Anzahl von Anfragen, Kontakten, Buchungen, Teilnehmern, Umsätzen oder sonstigen geschäftlichen Erfolgen.

Auch bei kostenpflichtigen Premiumleistungen oder hervorgehobenen Platzierungen wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet, sofern nicht ausdrücklich eine konkrete erfolgsabhängige Leistung vereinbart wurde.

3.4 Abgrenzung zur Leistung des Anbieters

Kinder-Fit ist grundsätzlich nicht Veranstalter, Trainer, Kursleiter, Betreuer, Beförderer, Reiseveranstalter oder sonstiger Leistungserbringer der auf der Plattform veröffentlichten Angebote.

Die Planung, Organisation, Durchführung und Beaufsichtigung eines Angebots obliegt ausschließlich dem jeweiligen Anbieter. Dies gilt insbesondere für:

die fachliche und persönliche Eignung eingesetzter Trainer und Betreuungspersonen;

die Sicherheit der Veranstaltungsorte, Geräte und verwendeten Materialien;

die Einhaltung gesetzlicher Aufsichts-, Schutz-, Hygiene- und Sicherheitsvorgaben;

die Einholung erforderlicher Erlaubnisse, Lizenzen, Genehmigungen und Versicherungen;

die Einhaltung fachverbandsbezogener, vereinsrechtlicher oder sportartspezifischer Vorgaben;

die Prüfung gesundheitlicher oder sonstiger Teilnahmevoraussetzungen;

den Umgang mit Notfällen, Verletzungen und kurzfristigen Änderungen;

die korrekte Preisangabe, Rechnungsstellung und steuerliche Behandlung;

die Bearbeitung von Stornierungen, Rückzahlungen und Beschwerden aus dem Leistungsvertrag.

Kinder-Fit übernimmt diese Pflichten nur dann selbst, wenn ein Angebot ausdrücklich als eigene Leistung von Kinder-Fit gekennzeichnet wird.

3.5 Keine allgemeine Vollprüfung

Kinder-Fit kann Anbieterprofile, Angebote und Änderungen vor ihrer Veröffentlichung prüfen. Eine solche Prüfung erfolgt jedoch grundsätzlich nur auf Plausibilität, Vollständigkeit, technische Verwendbarkeit sowie offensichtliche Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben, diese AGB oder Plattformrichtlinien.

Kinder-Fit ist nicht verpflichtet, sämtliche Angaben eines Anbieters vollständig und fortlaufend auf ihre inhaltliche Richtigkeit, Aktualität, rechtliche Zulässigkeit, fachliche Qualität oder tatsächliche Durchführbarkeit zu überprüfen.

Dies gilt nicht, soweit Kinder-Fit aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnungen oder konkreter Hinweise zu einer Prüfung, Reaktion oder Entfernung verpflichtet ist.

3.6 Keine Garantie für Anbieter- und Angebotsangaben

Angaben zu Preisen, Terminen, freien Plätzen, Altersgruppen, Veranstaltungsorten, Kursinhalten, Qualifikationen, Versicherungen, Barrierefreiheit, Ausrüstung oder sonstigen Merkmalen stammen grundsätzlich vom jeweiligen Anbieter.

Kinder-Fit kann die Richtigkeit und Aktualität solcher Angaben nicht in jedem Einzelfall gewährleisten.

Nutzer sollen wesentliche Angaben vor Vertragsschluss unmittelbar mit dem Anbieter klären, insbesondere wenn die Angaben für die Teilnahmeentscheidung wesentlich sind.

3.7 Such- und Filterfunktionen

Kinder-Fit kann Such-, Sortier-, Empfehlungs- und Filterfunktionen bereitstellen. Suchergebnisse können insbesondere anhand folgender Kriterien geordnet werden:

Übereinstimmung mit dem Suchbegriff;

Sportart;

Ort oder Region;

Altersgruppe;

Preis;

Aktualität;

Verfügbarkeit;

Vollständigkeit des Profils oder Angebots;

Bewertungen;

Verifizierungsstatus;

gebuchte Premium- oder Werbeleistungen;

technische und redaktionelle Qualitätskriterien.

Soweit eine Platzierung aufgrund einer entgeltlichen Hervorhebung oder Werbung erfolgt, wird diese entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gekennzeichnet. Kommerzielle Kommunikation muss klar als solche erkennbar sein und die Person, in deren Auftrag sie erfolgt, muss identifizierbar sein.

Kinder-Fit schuldet keine bestimmte Position eines Angebots in Suchergebnissen, sofern nicht im Rahmen einer kostenpflichtigen Leistung ausdrücklich eine bestimmte Darstellung vereinbart wird.

3.8 Kontaktfunktionen

Kinder-Fit kann den Nutzern ermöglichen, Anbieter per E-Mail, telefonisch, über ein Kontaktformular, über eine Nachrichtenfunktion oder auf andere Weise zu kontaktieren.

Kinder-Fit schuldet nicht, dass ein Anbieter auf eine Anfrage reagiert oder dass die Kontaktdaten eines Anbieters jederzeit erreichbar sind.

Soweit die Kommunikation außerhalb der Plattform erfolgt, hat Kinder-Fit grundsätzlich keinen Einfluss auf deren Inhalt, Verlauf oder Sicherheit.

3.9 Anbieter-Dashboard

Registrierten Anbietern kann ein geschütztes Dashboard zur Verfügung gestellt werden.

Das Dashboard kann insbesondere ermöglichen:

eigene Angebote anzulegen, zu bearbeiten oder zu löschen;

den Veröffentlichungsstatus eigener Angebote einzusehen;

Anbieterprofildaten zu speichern und zu aktualisieren;

Bilder und Logos hochzuladen;

Kontaktdaten und Sichtbarkeitseinstellungen zu verwalten;

zukünftig Anfragen, Buchungen, Nachrichten, Statistiken, Zahlungen, Rechnungen oder Premiumleistungen zu verwalten.

Der Anbieter hat keinen Anspruch darauf, dass jede geplante Dashboard-Funktion zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügbar ist.

3.10 Freigabe und Moderation

Kinder-Fit kann neue oder geänderte Angebote zunächst als „ausstehend“, „in Prüfung“, „Entwurf“, „nicht veröffentlicht“ oder mit einem vergleichbaren Status speichern.

Kinder-Fit ist berechtigt, die Veröffentlichung von einer vorherigen Prüfung abhängig zu machen.

Ein Anbieter hat keinen Anspruch auf Veröffentlichung eines Angebots, wenn dieses insbesondere:

unvollständig oder erkennbar irreführend ist;

gegen gesetzliche Vorschriften verstößt;

Rechte Dritter verletzt;

nicht zum thematischen Zweck der Plattform passt;

unangemessene oder unzulässige Inhalte enthält;

ein erhebliches Sicherheitsrisiko erkennen lässt;

die Qualität oder Seriosität der Plattform beeinträchtigen kann;

gegen diese AGB oder ergänzende Richtlinien verstößt.

Kinder-Fit soll dem Anbieter nach Möglichkeit einen nachvollziehbaren Grund mitteilen, wenn ein Angebot nicht veröffentlicht, eingeschränkt oder entfernt wird. Gesetzliche Pflichten zu Begründung, Beschwerdemöglichkeiten und Moderationsverfahren bleiben unberührt, soweit sie auf die konkrete Plattform anwendbar sind.

3.11 Zukünftige Online-Buchungen

Kinder-Fit kann künftig eine verbindliche Buchungs-, Reservierungs- oder Anmeldefunktion einführen.

Vor Abgabe einer verbindlichen Buchung werden dem Nutzer die wesentlichen Angebotsmerkmale, der Gesamtpreis, gegebenenfalls zusätzliche Gebühren, die Zahlungsbedingungen und die einschlägigen Vertragsbedingungen angezeigt.

Kinder-Fit kann abhängig von der technischen und vertraglichen Ausgestaltung lediglich als Vermittler des Buchungsprozesses auftreten oder einzelne eigene Leistungen anbieten.

Die konkrete Rolle von Kinder-Fit wird im jeweiligen Buchungsprozess kenntlich gemacht.

3.12 Zukünftige Zahlungsabwicklung

Kinder-Fit kann künftig Zahlungsfunktionen unter Einbindung externer Zahlungsdienstleister anbieten.

Hierbei können insbesondere Zahlungen von Kunden entgegengenommen, an Anbieter weitergeleitet, Provisionen oder Gebühren einbehalten und Rückzahlungen verarbeitet werden.

Vor Nutzung einer Zahlungsfunktion können zusätzliche Zahlungsbedingungen und die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten.

Die Einführung einer Zahlungsfunktion begründet keinen Anspruch darauf, dass sämtliche Anbieter, Zahlungsarten, Länder oder Währungen unterstützt werden.

3.13 Premium- und Zusatzleistungen

Kinder-Fit kann kostenpflichtige Premium- und Zusatzleistungen anbieten.

Hierzu können insbesondere gehören:

hervorgehobene Angebote;

bevorzugte Platzierungen;

zusätzliche Bilder oder Inhalte;

erweiterte Anbieterprofile;

besondere Kennzeichnungen;

Statistiken und Auswertungen;

zusätzliche Kontakt- oder Nachrichtenfunktionen;

Werbe- und Marketingmaßnahmen;

Verifizierungsleistungen;

erweiterte Verwaltungsfunktionen;

Abonnements oder Leistungspakete.

Umfang, Laufzeit, Preis und Kündigungsbedingungen einer Premiumleistung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den ergänzenden Premiumbedingungen.

3.14 Verifizierungen

Kinder-Fit kann Anbietern die Möglichkeit geben, bestimmte Angaben oder Nachweise prüfen zu lassen.

Die Verifizierung kann sich beispielsweise auf Identität, Anschrift, Unternehmen, Vereinsstatus, Qualifikationen, Versicherungen oder sonstige Unterlagen beziehen.

Eine Verifizierung beschränkt sich auf den ausdrücklich angegebenen Prüfungsumfang. Sie ist weder eine Empfehlung noch eine umfassende Garantie für die Qualität oder Sicherheit sämtlicher Angebote des Anbieters.

Kinder-Fit kann einen Verifizierungsstatus widerrufen, wenn die zugrunde liegenden Angaben nicht mehr zutreffen, Nachweise ablaufen, der Anbieter seine Mitwirkungspflichten verletzt oder sonstige sachliche Gründe bestehen.

3.15 Bewertungen und Community-Funktionen

Kinder-Fit kann künftig Bewertungs-, Kommentar-, Melde- oder Community-Funktionen bereitstellen.

Nutzer haben keinen Anspruch auf Veröffentlichung oder dauerhafte Speicherung einer Bewertung.

Kinder-Fit kann Inhalte prüfen, vorübergehend zurückhalten, in ihrer Sichtbarkeit einschränken oder entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß, Missbrauch oder Verstoß gegen Plattformrichtlinien bestehen.

Für Bewertungen und Community-Inhalte können ergänzende Bewertungs- und Community-Richtlinien gelten.

3.16 Favoriten, Merklisten und Benachrichtigungen

Kinder-Fit kann Funktionen bereitstellen, mit denen Nutzer Angebote speichern, Anbieter vormerken oder Benachrichtigungen erhalten können.

Kinder-Fit übernimmt keine Garantie dafür, dass gespeicherte Angebote unverändert, verfügbar oder buchbar bleiben.

Benachrichtigungen können insbesondere per E-Mail, innerhalb der Plattform oder über künftig verfügbare mobile Anwendungen erfolgen. Für nicht notwendige werbliche Nachrichten wird eine erforderliche Einwilligung gesondert eingeholt.

3.17 Statistiken und Auswertungen

Kinder-Fit kann Anbietern Statistiken und Auswertungen zu Seitenaufrufen, Kontakten, Suchpositionen, Buchungen oder anderen Plattformaktivitäten bereitstellen.

Solche Statistiken dienen grundsätzlich nur der Orientierung. Kinder-Fit gewährleistet keine vollständige Fehlerfreiheit oder Übereinstimmung mit Auswertungen externer Systeme.

3.18 Schnittstellen und externe Dienste

Kinder-Fit kann Funktionen und Inhalte externer Dienstleister einbinden. Hierzu können insbesondere Hosting-, Mitglieder-, Zahlungs-, Karten-, Analyse-, Kommunikations-, Newsletter-, Medien- oder Social-Media-Dienste gehören.

Die Nutzung einzelner externer Funktionen kann ergänzenden Bedingungen des jeweiligen Dienstleisters unterliegen.

Kinder-Fit ist berechtigt, einen externen Dienstleister durch einen funktional vergleichbaren Anbieter zu ersetzen, sofern dies für Nutzer zumutbar ist und keine wesentliche Verschlechterung der vereinbarten Leistung bewirkt.

3.19 Keine dauerhafte Zusage einzelner unentgeltlicher Funktionen

Bei unentgeltlich bereitgestellten Funktionen besteht kein Anspruch auf unveränderte und dauerhafte Bereitstellung.

Kinder-Fit kann unentgeltliche Funktionen aus sachlichen Gründen ändern, einschränken oder einstellen. Sachliche Gründe können insbesondere technische Weiterentwicklungen, Sicherheitsanforderungen, gesetzliche Änderungen, mangelnde Nutzung, wirtschaftliche Gründe oder die Ablösung durch eine andere Funktion sein.

Bereits entstandene gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

3.20 Verfügbarkeit und Wartung

Kinder-Fit bemüht sich um eine zuverlässige Verfügbarkeit der Plattform.

Eine jederzeitige, unterbrechungs- und fehlerfreie Erreichbarkeit wird jedoch nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmtes Service-Level vereinbart wurde.

Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen, höherer Gewalt, Ausfällen externer Dienstleister oder notwendigen Anpassungen an gesetzliche Vorgaben eintreten.

Planbare Wartungsarbeiten sollen nach Möglichkeit zu nutzungsarmen Zeiten durchgeführt werden.

3.21 Weiterentwicklung der Plattform

Kinder-Fit ist berechtigt, Gestaltung, technische Abläufe und Funktionen der Plattform weiterzuentwickeln.

Änderungen, die wesentliche vertragliche Rechte oder Pflichten betreffen, erfolgen nur unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen und der berechtigten Interessen der Nutzer.

Wird eine kostenpflichtige Hauptleistung wesentlich nachteilig geändert, bleiben gesetzliche Kündigungs-, Minderungs- oder sonstige Rechte unberührt.

3.22 Keine Rechts-, Steuer-, Gesundheits- oder Versicherungsberatung

Die auf der Plattform bereitgestellten Inhalte dienen grundsätzlich der Information und Vermittlung.

Kinder-Fit erbringt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder medizinische Beratung.

Hinweise zu Gesundheit, Bewegung, Ernährung, Sicherheit oder Entwicklung von Kindern ersetzen keine fachliche Untersuchung oder individuelle Beratung durch entsprechend qualifizierte Personen.

3.23 Eigenleistungen von Kinder-Fit

Soweit Kinder-Fit künftig eigene Kurse, Veranstaltungen, Beratungen, digitale Inhalte oder sonstige Leistungen anbietet, werden diese eindeutig als Eigenleistungen gekennzeichnet.

Für Eigenleistungen können ergänzende Teilnahme-, Buchungs-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen gelten.

3.24 Kein Anspruch auf Aufnahme oder Veröffentlichung

Kinder-Fit ist nicht verpflichtet, jeden Anbieter aufzunehmen, jedes Profil freizuschalten oder jedes Angebot zu veröffentlichen.

Die Ablehnung darf nicht aus gesetzlich unzulässigen oder diskriminierenden Gründen erfolgen.

3.25 Keine Exklusivität

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht keine Exklusivität.

Anbieter dürfen ihre Angebote auch über andere Plattformen oder eigene Kanäle vertreiben. Kinder-Fit ist berechtigt, Angebote konkurrierender Anbieter darzustellen.

§ 4 Registrierung und Abschluss des Nutzungsvertrags

4.1 Registrierungspflicht

Die öffentlichen Inhalte der Plattform können grundsätzlich ohne Registrierung aufgerufen werden, soweit Kinder-Fit einzelne Inhalte oder Funktionen nicht auf registrierte Nutzer beschränkt.

Für die Nutzung geschützter oder personalisierter Funktionen ist eine Registrierung als Mitglied erforderlich. Dies betrifft insbesondere den Zugang zum Anbieter-Dashboard, die Anlage und Verwaltung von Angeboten, die Pflege eines Anbieterprofils sowie künftig gegebenenfalls die Nutzung von Merklisten, Buchungen, Bewertungen, Nachrichten, Zahlungsfunktionen oder sonstigen personalisierten Diensten.

Kinder-Fit kann bestimmte Funktionen zusätzlich von einer besonderen Freischaltung, einer Anbieterrolle, einer Verifizierung oder dem Abschluss einer kostenpflichtigen Zusatzleistung abhängig machen.

4.2 Voraussetzungen für die Registrierung

Zur selbstständigen Registrierung berechtigt sind grundsätzlich nur natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind.

Minderjährige dürfen ein eigenes Nutzerkonto nur anlegen oder nutzen, wenn die Registrierung und die damit verbundenen Erklärungen rechtlich wirksam durch ihre gesetzliche Vertretung genehmigt oder vorgenommen werden. Kinder-Fit ist berechtigt, bei Zweifeln einen geeigneten Nachweis der Zustimmung oder Vertretungsberechtigung zu verlangen.

Ein Anbieterprofil oder ein Anbieterkonto darf nur von einer volljährigen und zur Vertretung des jeweiligen Anbieters berechtigten Person eingerichtet werden.

4.3 Angaben bei der Registrierung

Der Nutzer ist verpflichtet, die im Registrierungsprozess abgefragten Angaben vollständig, richtig und aktuell zu machen.

Insbesondere dürfen keine erfundenen Identitäten, fremden Namen, nicht zugeordnete E-Mail-Adressen oder irreführenden Unternehmensangaben verwendet werden.

Der Nutzer muss eine E-Mail-Adresse angeben, auf die er rechtmäßig zugreifen kann. Kinder-Fit kann die Aktivierung eines Nutzerkontos von der Bestätigung dieser E-Mail-Adresse abhängig machen.

Ändern sich registrierungsrelevante Angaben, hat der Nutzer sie innerhalb seines Kontos unverzüglich zu aktualisieren oder Kinder-Fit über die Änderung zu informieren.

4.4 Vertragsschluss über die Plattformnutzung

Mit Abschluss des Registrierungsprozesses gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der Plattform ab.

Der Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn Kinder-Fit das Nutzerkonto freischaltet, die Registrierung bestätigt oder dem Nutzer erstmals Zugang zu einer registrierungspflichtigen Funktion gewährt.

Kinder-Fit kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen, sofern die Ablehnung nicht auf einem gesetzlich unzulässigen oder diskriminierenden Grund beruht.

Ein Anspruch auf Registrierung, Freischaltung eines Anbieterkontos oder dauerhafte Bereitstellung einer bestimmten Funktion besteht nicht.

4.5 Technische Registrierung über Wix oder andere Dienstleister

Kinder-Fit kann für Registrierung, Anmeldung, Kontoverwaltung und Authentifizierung technische Dienste Dritter einsetzen.

Hierzu kann insbesondere das von der Website-Plattform bereitgestellte Mitglieder- und Login-System gehören.

Der Einsatz eines technischen Dienstleisters ändert nichts daran, dass der Vertrag über die Nutzung des Kinder-Fit-Marktplatzes grundsätzlich zwischen dem Nutzer und Kinder-Fit zustande kommt.

Soweit der technische Dienstleister eigene Dienste unmittelbar gegenüber dem Nutzer erbringt, können ergänzend dessen Bedingungen und Datenschutzhinweise gelten.

4.6 Anmeldung und geschützter Zugang

Registrierte Nutzer melden sich über die von Kinder-Fit bereitgestellte Login-Funktion an.

Geschützte Seiten, insbesondere das Anbieter-Dashboard, können ausschließlich nach erfolgreicher Anmeldung aufgerufen werden.

Kinder-Fit kann den Zugang zu geschützten Seiten zusätzlich davon abhängig machen, dass der Nutzer bestimmte Angaben ergänzt, eine E-Mail-Adresse bestätigt, einer aktuellen Fassung der Vertragsbedingungen zustimmt oder eine erforderliche Anbieterrolle besitzt.

4.7 Kein Anspruch auf Mehrfachkonten

Jede natürliche Person soll grundsätzlich nur ein persönliches Mitgliedskonto verwenden.

Die Einrichtung mehrerer Konten ist nur zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und Kinder-Fit dadurch nicht getäuscht oder in der Kontoverwaltung beeinträchtigt wird.

Kinder-Fit kann unzulässige Mehrfachkonten zusammenführen, einschränken oder schließen.

Anbieter mit mehreren Betriebsstätten, Marken oder Organisationseinheiten dürfen weitere Anbieterprofile oder Konten nur im Rahmen der von Kinder-Fit bereitgestellten Möglichkeiten und unter wahrheitsgemäßer Zuordnung verwenden.

4.8 Unzulässige Registrierung

Nicht zulässig ist insbesondere die Registrierung:

unter der Identität einer anderen Person;

unter Verwendung einer nicht zugänglichen oder fremden E-Mail-Adresse;

zur Umgehung einer bestehenden Sperre oder Kündigung;

zur automatisierten Nutzung der Plattform ohne Zustimmung von Kinder-Fit;

zur Veröffentlichung rechtswidriger oder irreführender Inhalte;

zur Ausspähung anderer Nutzer oder Anbieter;

zur missbräuchlichen Generierung von Bewertungen, Kontakten, Klicks oder Buchungen;

zur Nutzung der Plattform für Zwecke, die ihrem erkennbaren Zweck widersprechen.

Kinder-Fit kann solche Registrierungen ablehnen oder die betreffenden Konten sperren.

4.9 Nutzerkonto ist nicht übertragbar

Ein persönliches Nutzerkonto ist grundsätzlich nicht auf andere Personen übertragbar.

Der Nutzer darf Dritten seine Zugangsdaten nicht dauerhaft zur selbstständigen Nutzung überlassen.

Bei einem Anbieterkonto kann Kinder-Fit künftig die Einrichtung weiterer Mitarbeiterzugänge oder Rollen ermöglichen. Soweit eine solche Funktion nicht verfügbar ist, bleibt der registrierte Kontoinhaber für sämtliche über sein Konto vorgenommenen Handlungen verantwortlich.

4.10 Kommunikation mit dem Nutzer

Kinder-Fit ist berechtigt, vertragsbezogene Mitteilungen an die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse oder über die innerhalb der Plattform bereitgestellten Benachrichtigungsfunktionen zu übermitteln.

Hierzu gehören insbesondere Hinweise zur Registrierung, zu Sicherheitsvorfällen, Änderungen von Kontodaten, Freigaben oder Ablehnungen von Angeboten, Vertragsänderungen, Gebühren, Sperrungen und Kündigungen.

Der Nutzer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass solche Nachrichten empfangen werden können und nicht aufgrund eines vollen Postfachs, veralteter Kontaktdaten oder eigener Filtereinstellungen dauerhaft unzustellbar sind.

Werbliche Nachrichten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen und erforderlichen Einwilligungen versendet.

§ 5 Mitgliederkonten

5.1 Umfang des Mitgliederkontos

Das Mitgliederkonto ermöglicht dem Nutzer den Zugang zu personalisierten oder geschützten Bereichen der Plattform.

Abhängig von der jeweiligen Nutzerrolle und dem Entwicklungsstand der Plattform kann das Mitgliederkonto insbesondere folgende Funktionen umfassen:

die Anmeldung und Abmeldung;

die Verwaltung persönlicher Kontoeinstellungen;

den Zugang zum Anbieter-Dashboard;

die Speicherung eigener Anbieter- und Angebotsdaten;

die Verwaltung eigener Angebote;

die Nutzung von Kontakt-, Nachrichten-, Favoriten-, Bewertungs- oder Buchungsfunktionen;

den Abruf vertragsbezogener Mitteilungen;

die Verwaltung kostenpflichtiger Leistungen.

Der konkrete Funktionsumfang kann je nach Nutzerrolle unterschiedlich sein.

5.2 Verantwortung für das Konto

Der Kontoinhaber ist für die Nutzung seines Kontos verantwortlich.

Handlungen, die nach erfolgreicher Anmeldung über das Konto vorgenommen werden, werden grundsätzlich dem Kontoinhaber zugerechnet, sofern er nicht nachweist, dass ein unbefugter Dritter ohne sein Verschulden Zugang erlangt hat.

Der Nutzer ist verpflichtet, das Konto ausschließlich im Rahmen dieser AGB, der ergänzenden Richtlinien und der gesetzlichen Vorschriften zu verwenden.

5.3 Schutz der Zugangsdaten

Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

Der Nutzer darf sein Passwort insbesondere nicht öffentlich zugänglich machen, unverschlüsselt an Dritte weitergeben oder für andere Personen sichtbar speichern.

Passwörter sollen ausreichend sicher sein und nicht identisch für mehrere wichtige Dienste verwendet werden.

Besteht der Verdacht, dass Dritte Kenntnis von Zugangsdaten erlangt haben, muss der Nutzer das Passwort unverzüglich ändern und Kinder-Fit informieren.

5.4 Unbefugte Kontonutzung

Stellt der Nutzer eine unbefugte Nutzung seines Kontos oder andere sicherheitsrelevante Vorgänge fest, hat er Kinder-Fit unverzüglich zu benachrichtigen.

Kinder-Fit kann ein betroffenes Konto vorübergehend sperren, bis die Identität und Zugriffsberechtigung geklärt sind.

Kinder-Fit kann den Nutzer auffordern, sein Passwort zu ändern oder weitere Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen.

5.5 Technische Sicherheitsmaßnahmen

Kinder-Fit kann angemessene Sicherheitsmaßnahmen einsetzen, um Nutzerkonten und die Plattform vor Missbrauch zu schützen.

Hierzu können insbesondere gehören:

Bestätigungs-E-Mails;

Sicherheitsabfragen;

Beschränkung wiederholter Loginversuche;

temporäre Zugangssperren;

Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge;

Prüfung auffälliger Aktivitäten;

zusätzliche Identitäts- oder Berechtigungsnachweise;

zukünftig gegebenenfalls Mehr-Faktor-Authentifizierung.

Ein Anspruch auf eine bestimmte technische Sicherheitsmethode besteht nicht.

5.6 Kontoeinstellungen und Mitgliederdaten

Der Nutzer kann seine innerhalb des Mitgliederbereichs verfügbaren Kontodaten im Rahmen der bereitgestellten Funktionen selbst verwalten.

Bestimmte technische oder gesetzlich erforderliche Daten können von Kinder-Fit oder dem eingesetzten Plattformdienstleister verwaltet werden und sind gegebenenfalls nicht unmittelbar durch den Nutzer änderbar.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.

5.7 Nutzung des Kontos für Kinder

Eltern und sonstige Berechtigte dürfen das Mitgliederkonto verwenden, um Angebote für ein Kind zu suchen, Anbieter zu kontaktieren oder künftig Buchungen vorzunehmen.

Das Nutzerkonto ist dabei grundsätzlich dem volljährigen Kontoinhaber und nicht dem teilnehmenden Kind zugeordnet.

Kinder-Fit kann für Buchungen oder Anfragen bestimmte Angaben zum Kind abfragen, soweit diese für Auswahl, Vermittlung, Durchführung oder Sicherheit des Angebots erforderlich sind.

Solche Angaben dürfen nur von einer hierzu berechtigten Person übermittelt werden.

5.8 Nutzerrollen

Kinder-Fit kann unterschiedliche Nutzerrollen vorsehen.

Hierzu können insbesondere gehören:

nicht registrierte Besucher;

registrierte Mitglieder;

Eltern oder Nachfragende;

Anbieter;

Mitarbeiter eines Anbieters;

verifizierte Anbieter;

Premium-Anbieter;

Administratoren und Moderatoren.

Mit der Zuweisung einer Rolle können unterschiedliche Zugriffsrechte und Funktionen verbunden sein.

Ein Anspruch auf Zuweisung einer bestimmten Rolle besteht nicht, sofern die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind.

5.9 Änderung einer Nutzerrolle

Kinder-Fit kann eine Nutzerrolle ändern, wenn der Nutzer dies beantragt, die Voraussetzungen einer Rolle nicht mehr erfüllt sind oder eine Änderung aus technischen, rechtlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen erforderlich ist.

Vor einer erheblichen nachteiligen Änderung soll der Nutzer grundsätzlich informiert werden, sofern keine sofortige Maßnahme zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.

5.10 Inaktive Konten

Kinder-Fit kann Nutzerkonten, die über einen längeren Zeitraum nicht verwendet wurden, nach vorheriger Benachrichtigung schließen oder anonymisieren, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder laufenden Vertragsverhältnisse entgegenstehen.

In der Benachrichtigung soll dem Nutzer eine angemessene Frist zur erneuten Anmeldung oder Sicherung benötigter Daten eingeräumt werden.

5.11 Automatisierte Nutzung

Der Einsatz von Bots, Skripten, automatisierten Registrierungen, automatisierten Datenabfragen oder sonstigen technischen Verfahren, die über die gewöhnliche Nutzung der Plattform hinausgehen, ist ohne vorherige Zustimmung von Kinder-Fit nicht gestattet.

Dies gilt insbesondere für automatisiertes Auslesen, Kopieren, Überwachen oder Veröffentlichen von Plattforminhalten.

Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.

5.12 Verbot der Umgehung technischer Beschränkungen

Nutzer dürfen technische Schutzmaßnahmen, Zugriffsbegrenzungen, Rollenbeschränkungen oder Sicherheitsfunktionen der Plattform nicht umgehen.

Insbesondere ist es untersagt, durch Manipulation von URLs, Identifikationsnummern, Formularwerten oder Programmschnittstellen auf fremde Konten, Profile, Angebote oder nicht freigegebene Funktionen zuzugreifen.

5.13 Meldung fehlerhafter Zuordnungen

Erkennt ein Nutzer, dass ihm versehentlich fremde Daten oder Funktionen angezeigt werden, darf er diese nicht nutzen, verändern, kopieren oder weitergeben.

Er hat Kinder-Fit unverzüglich über die fehlerhafte Zuordnung zu informieren.

§ 6 Anbieterkonten und Vertretungsberechtigung

 

6.1 Voraussetzungen eines Anbieterkontos

Ein Anbieterkonto darf nur für einen tatsächlich existierenden Anbieter eingerichtet und genutzt werden.

Der Anbieter muss berechtigt sein, die auf der Plattform präsentierten Leistungen anzubieten und die hierzu erforderlichen Erklärungen abzugeben.

Als Anbieter kommen insbesondere in Betracht:

Sportvereine;

Sportschulen;

Schwimmschulen;

Tanzschulen;

selbstständige Trainer;

Unternehmen;

gemeinnützige Organisationen;

kommunale Einrichtungen;

Bildungseinrichtungen;

Veranstalter von Sportcamps und Ferienprogrammen;

sonstige rechtmäßig tätige Anbieter von Bewegungs- oder Sportangeboten für Kinder.

6.2 Vertretungsberechtigte Person

Die Person, die ein Anbieterkonto registriert oder verwaltet, muss zur Vertretung des Anbieters berechtigt oder entsprechend bevollmächtigt sein.

Sie sichert mit der Registrierung zu, dass sie berechtigt ist:

das Anbieterkonto anzulegen;

Anbieter- und Kontaktdaten zu übermitteln;

Angebote zu veröffentlichen;

Bilder, Logos und sonstige Inhalte zu verwenden;

Erklärungen gegenüber Kinder-Fit abzugeben;

gegebenenfalls kostenpflichtige Leistungen zu buchen.

Kinder-Fit kann einen Nachweis der Vertretungsberechtigung verlangen.

6.3 Verantwortung des Anbieters für seine Nutzer

Gestattet ein Anbieter Mitarbeitern, Trainern, Beauftragten oder sonstigen Personen den Zugriff auf sein Konto, trägt der Anbieter die Verantwortung dafür, dass diese Personen die AGB und ergänzenden Richtlinien einhalten.

Der Anbieter muss Zugriffsrechte entziehen, sobald eine Person nicht mehr für ihn tätig oder nicht mehr zur Nutzung berechtigt ist.

Soweit Kinder-Fit künftig separate Mitarbeiterzugänge anbietet, dürfen diese nur der vorgesehenen Person zugeordnet und nicht gemeinsam verwendet werden.

6.4 Richtigkeit der Anbieterangaben

Der Anbieter ist verpflichtet, sämtliche Angaben zu seiner Person, Organisation und Tätigkeit vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell zu halten.

Hierzu gehören insbesondere:

Anbietername und Rechtsform;

ladungsfähige Anschrift;

Ansprechpartner;

E-Mail-Adresse und Telefonnummer;

Website und Social-Media-Auftritte;

Unternehmens-, Vereins- oder Registerangaben;

steuerliche Angaben, soweit erforderlich;

Qualifikationen und Nachweise, soweit angegeben;

Versicherungsangaben, soweit angegeben;

Informationen zu angebotenen Leistungen.

Änderungen sind unverzüglich im Anbieterprofil zu aktualisieren oder Kinder-Fit mitzuteilen.

6.5 Angabe des unternehmerischen Status

Der Anbieter ist verpflichtet, korrekt anzugeben, ob er gegenüber Kunden als Unternehmer handelt.

Er darf sich nicht als private oder nicht gewerbliche Person darstellen, wenn er tatsächlich im Rahmen einer gewerblichen, selbstständigen, beruflichen, vereinsbezogenen oder institutionellen Tätigkeit handelt.

Kinder-Fit kann geeignete Nachweise verlangen.

Soweit Kinder-Fit künftig Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Anbietern ermöglicht, können für Online-Marktplätze besondere Informationspflichten relevant werden. Das BGB enthält eigene Regelungen zu Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr und Online-Marktplätzen.

6.6 Anbieterprofil

Der Anbieter kann innerhalb des Dashboards ein Anbieterprofil anlegen und bearbeiten.

Das Profil kann insbesondere enthalten:

den Namen des Anbieters;

ein Logo;

eine Anbieterbeschreibung;

einen Ansprechpartner;

E-Mail-Adresse und Telefonnummer;

Website;

Anschrift;

Social-Media-Verweise;

Einstellungen zur öffentlichen Anzeige einzelner Kontaktdaten;

zukünftig Verifizierungs- oder Premiumkennzeichnungen.

Der Anbieter entscheidet im Rahmen der bereitgestellten Einstellungen, welche optionalen Kontaktdaten öffentlich angezeigt werden.

Gesetzlich vorgeschriebene Anbieter- oder Verbraucherinformationen dürfen nicht durch eine Sichtbarkeitseinstellung unterdrückt werden.

6.7 Anbieterbezogene Informationspflichten

Der Anbieter ist selbst dafür verantwortlich, sämtliche Informationen bereitzustellen, zu deren Angabe er aufgrund seiner Rechtsform, Tätigkeit, seines Angebots oder eines Vertragsschlusses mit Kunden verpflichtet ist.

Dies kann insbesondere betreffen:

Identität und Anschrift;

Kontaktmöglichkeiten;

wesentliche Merkmale der Leistung;

Gesamtpreise und zusätzliche Kosten;

Zahlungs- und Leistungsbedingungen;

Laufzeit und Kündigung;

Stornierungsbedingungen;

Widerrufsrecht oder dessen gesetzliche Ausnahmen;

Mindestalter und Teilnahmevoraussetzungen;

berufsrechtliche Angaben;

behördliche Genehmigungen;

Versicherungsinformationen;

steuerliche Angaben.

Kinder-Fit kann Eingabefelder, Hinweise oder technische Hilfsmittel bereitstellen, übernimmt dadurch aber grundsätzlich nicht die rechtliche Verantwortung für die Vollständigkeit der Anbieterinformationen.

6.8 Unternehmerische Anbieterinformationen

Soweit ein Anbieter selbst geschäftsmäßige digitale Inhalte, Profile oder Angebote öffentlich bereitstellt, muss er prüfen, welche gesetzlichen Informationspflichten für ihn gelten.

Für geschäftsmäßige digitale Dienste sieht § 5 DDG vor, dass bestimmte Anbieterinformationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden müssen.

Kinder-Fit kann eine zentrale Darstellung solcher Informationen ermöglichen, schuldet aber keine umfassende rechtliche Prüfung der Angaben.

6.9 Qualifikationen und Nachweise

Gibt ein Anbieter Qualifikationen, Zertifikate, Lizenzen, Verbandszugehörigkeiten, Auszeichnungen, Versicherungen oder Genehmigungen an, müssen diese tatsächlich bestehen und aktuell sein.

Der Anbieter darf keine abgelaufenen, fremden, irreführenden oder inhaltlich unzutreffenden Nachweise verwenden.

Kinder-Fit kann Nachweise anfordern, prüfen und die Veröffentlichung entsprechender Angaben bis zur Klärung zurückhalten.

6.10 Versicherungen

Der Anbieter ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, welche Versicherungen für seine Tätigkeit erforderlich oder zweckmäßig sind.

Soweit gesetzlich, vertraglich oder nach Art des Angebots erforderlich, muss er insbesondere über einen ausreichenden Haftpflicht- oder Veranstaltungsversicherungsschutz verfügen.

Die Veröffentlichung eines Anbieters oder Angebots auf Kinder-Fit bestätigt nicht automatisch das Bestehen eines bestimmten Versicherungsschutzes.

6.11 Erlaubnisse und Genehmigungen

Der Anbieter ist dafür verantwortlich, alle für seine Tätigkeit und seine Angebote erforderlichen Erlaubnisse, Genehmigungen, Lizenzen, Nutzungsrechte und Zustimmungen einzuholen und aufrechtzuerhalten.

Dies gilt insbesondere für:

die Nutzung von Sportstätten und Veranstaltungsorten;

den Einsatz von Musik, Bildern oder Marken;

besondere Sport- oder Schwimmangebote;

Beförderungsleistungen;

Ferienprogramme und Veranstaltungen;

die Beschäftigung oder Beauftragung von Personal;

den Umgang mit Kindern und Jugendlichen;

lebensmittel-, gesundheits- oder reisebezogene Zusatzleistungen.

6.12 Schutz von Kindern und Jugendlichen

Anbieter sind verpflichtet, bei Planung, Bewerbung und Durchführung ihrer Angebote die Sicherheit, das Wohl und die Rechte der teilnehmenden Kinder angemessen zu berücksichtigen.

Sie haben insbesondere die für ihr Angebot geltenden Aufsichts-, Schutz-, Sicherheits-, Hygiene- und Jugendschutzvorschriften einzuhalten.

Kinder-Fit kann bei Angeboten, die sich an Kinder richten, erhöhte Anforderungen an Transparenz, Seriosität und Nachweise stellen.

6.13 Keine irreführenden Anbieterprofile

Der Anbieter darf im Profil oder in Angeboten insbesondere nicht:

eine nicht vorhandene Rechtsform, Niederlassung oder Größe vortäuschen;

unzutreffende Qualifikationen oder Mitgliedschaften angeben;

sich als Partner, Mitarbeiter oder geprüfter Anbieter von Kinder-Fit darstellen, sofern dies nicht zutrifft;

ein Verifizierungs- oder Premiumkennzeichen eigenmächtig verwenden;

fremde Bewertungen oder Referenzen als eigene darstellen;

eine behördliche oder verbandliche Anerkennung vortäuschen;

über Identität oder Verantwortlichkeit für ein Angebot täuschen.

6.14 Verknüpfung von Anbieter und Angeboten

Alle von einem Anbieter erstellten Angebote können seinem Anbieterkonto und seinem Anbieterprofil zugeordnet werden.

Der Anbieter darf ausschließlich eigene oder von ihm rechtmäßig vertretene Angebote verwalten.

Er darf nicht versuchen, Angebote anderer Anbieter zu bearbeiten, zu löschen oder seinem Profil zuzuordnen.

6.15 Eigentümer- und Mitgliedszuordnung

Kinder-Fit kann Angebote und Anbieterprofile technisch anhand der Mitglieds-ID, einer Eigentümerkennung oder einer vergleichbaren internen Zuordnung mit dem jeweiligen Konto verbinden.

Diese Zuordnung dient insbesondere dazu, sicherzustellen, dass Anbieter im Dashboard nur ihre eigenen Inhalte verwalten können.

Der Anbieter darf technische Zuordnungsfelder nicht manipulieren oder umgehen.

6.16 Wechsel des Kontoverantwortlichen

Ändert sich die für das Anbieterkonto verantwortliche Person, muss der Anbieter dies Kinder-Fit mitteilen.

Kinder-Fit kann einen geeigneten Nachweis verlangen und die Änderung des Kontozugangs von einer Identitäts- oder Berechtigungsprüfung abhängig machen.

Ein bisheriger Kontoverantwortlicher darf nach Ende seiner Berechtigung nicht weiter auf das Konto zugreifen.

6.17 Übergang, Verkauf oder Auflösung eines Anbieters

Wird ein Anbieter verkauft, umgewandelt, aufgelöst oder in anderer Weise rechtlich verändert, muss Kinder-Fit informiert werden, sofern dies für die Kontozuordnung, Rechnungsstellung oder Vertragsbeziehungen relevant ist.

Eine Übertragung des Anbieterkontos auf einen Rechtsnachfolger bedarf grundsätzlich der Zustimmung von Kinder-Fit.

Gesetzliche Gesamtrechtsnachfolgen bleiben unberührt.

6.18 Verantwortung für Inhalte

Der Anbieter trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm bereitgestellten Anbieter- und Angebotsinhalte.

Kinder-Fit stellt lediglich die technische Plattform bereit und kann Inhalte moderieren, wird dadurch aber nicht zum Urheber oder fachlich Verantwortlichen der Anbieterangaben.

6.19 Mitwirkung bei Beschwerden

Erhält Kinder-Fit Beschwerden, Meldungen oder behördliche Anfragen zu einem Anbieter oder dessen Angeboten, muss der Anbieter bei der Aufklärung angemessen mitwirken.

Er hat insbesondere erforderliche Informationen oder Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist bereitzustellen.

Gesetzliche Auskunftsverweigerungsrechte bleiben unberührt.

6.20 Mitwirkung bei Sicherheitsfällen

Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Kindern, rechtswidrige Inhalte, falsche Identitäten, erhebliche Sicherheitsmängel oder sonstige schwerwiegende Verstöße, kann Kinder-Fit das Konto oder einzelne Angebote bis zur Klärung vorläufig sperren.

Soweit rechtlich zulässig und mit dem Schutzzweck vereinbar, wird der Anbieter über den Grund und die erforderlichen weiteren Schritte informiert.

§

 

7 Kontosperrung, Einschränkung und Sicherheitsmassnahmen

 

7.1 Gründe für eine vorübergehende Sperrung

Kinder-Fit kann ein Nutzer- oder Anbieterkonto vorübergehend sperren oder bestimmte Funktionen einschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass:

unrichtige oder irreführende Registrierungsangaben verwendet wurden;

das Konto unbefugt genutzt wird;

Zugangsdaten kompromittiert wurden;

der Nutzer gegen diese AGB oder ergänzende Richtlinien verstößt;

rechtswidrige Inhalte veröffentlicht wurden;

fremde Rechte verletzt werden;

technische Systeme manipuliert oder angegriffen werden;

andere Nutzer belästigt, getäuscht oder gefährdet werden;

ein Anbieter erforderliche Nachweise nicht erbringt;

offene, fällige Entgelte trotz Mahnung nicht bezahlt werden;

eine behördliche oder gerichtliche Anordnung dies verlangt;

eine sofortige Maßnahme zum Schutz von Kindern, Nutzern, Anbietern oder der Plattform erforderlich ist.

7.2 Verhältnismäßigkeit

Kinder-Fit berücksichtigt bei der Entscheidung über eine Sperrung insbesondere:

Art und Schwere des Verstoßes;

Dauer und Häufigkeit;

Verschulden des Nutzers;

Auswirkungen auf andere Personen;

Gefährdung von Kindern oder sonstigen Schutzgütern;

bisheriges Verhalten;

Möglichkeit einer milderen Maßnahme.

Soweit eine Einschränkung einzelner Inhalte oder Funktionen ausreicht, soll nicht ohne sachlichen Grund das gesamte Konto gesperrt werden.

7.3 Sofortmaßnahmen

Bei schwerwiegenden oder dringenden Fällen kann Kinder-Fit eine Sperrung ohne vorherige Ankündigung vornehmen.

Dies gilt insbesondere bei konkreten Gefahren für Kinder, Identitätsmissbrauch, Betrugsverdacht, erheblichen Sicherheitsvorfällen, offensichtlich rechtswidrigen Inhalten oder einer zwingenden behördlichen Anordnung.

7.4 Information über die Maßnahme

Kinder-Fit informiert den betroffenen Nutzer grundsätzlich über eine wesentliche Sperrung, Einschränkung oder Kündigung und nennt nach Möglichkeit den maßgeblichen Grund.

Eine Information kann unterbleiben oder eingeschränkt werden, soweit dies gesetzlich zulässig und erforderlich ist, insbesondere wenn:

gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen;

Ermittlungen gefährdet würden;

die Mitteilung Sicherheitsmaßnahmen umgehen helfen könnte;

eine unmittelbare Gefahr für andere Personen besteht.

Je nach Einordnung von Kinder-Fit als Vermittlungsdienst oder Online-Plattform können Pflichten des Digital Services Act hinsichtlich klarer Bedingungen, Moderationsentscheidungen, Begründungen und Beschwerdemöglichkeiten zu berücksichtigen sein. Der DSA ist der unionsweite Rechtsrahmen für digitale Vermittlungsdienste und Online-Plattformen.

7.5 Stellungnahme des Nutzers

Der Nutzer kann Kinder-Fit eine Stellungnahme übermitteln und die Überprüfung einer Sperrung oder Einschränkung verlangen.

Kinder-Fit prüft die vorgebrachten Informationen innerhalb einer angemessenen Frist.

Ein Anspruch auf Wiederfreischaltung besteht nur, wenn die Voraussetzungen der Sperrung nicht oder nicht mehr vorliegen oder die Maßnahme unverhältnismäßig ist.

7.6 Wiederherstellung des Zugangs

Nach Behebung des Sperrgrundes kann Kinder-Fit den Zugang wieder freischalten.

Kinder-Fit kann die Freischaltung davon abhängig machen, dass der Nutzer:

sein Passwort ändert;

seine Identität oder Berechtigung bestätigt;

fehlerhafte Angaben korrigiert;

rechtswidrige oder unzulässige Inhalte entfernt;

erforderliche Nachweise vorlegt;

offene fällige Entgelte begleicht;

geeignete Maßnahmen gegen eine Wiederholung trifft.

7.7 Wiederholte Verstöße

Bei wiederholten Verstößen kann Kinder-Fit strengere Maßnahmen ergreifen.

Hierzu können insbesondere eine längere Sperrung, die Einschränkung bestimmter Funktionen, der Entzug einer Anbieter-, Premium- oder Verifizierungsrolle oder die ordentliche beziehungsweise außerordentliche Kündigung gehören.

Der DSA sieht unter bestimmten Voraussetzungen auch Maßnahmen gegen missbräuchliche oder wiederholte Bereitstellung offensichtlich rechtswidriger Inhalte vor; die konkrete Anwendbarkeit hängt von Art und Größe des Dienstes ab.

7.8 Umgehung einer Sperre

Während einer Sperrung darf der Nutzer kein neues Konto anlegen oder ein fremdes Konto verwenden, um die Maßnahme zu umgehen.

Kinder-Fit kann Konten schließen, die zur Umgehung einer bestehenden Sperre eingerichtet oder genutzt werden.

7.9 Sicherung von Daten während einer Sperrung

Während einer vorübergehenden Sperrung können Inhalte und Kontodaten weiterhin gespeichert bleiben, soweit dies zur Prüfung, Beweissicherung, Vertragserfüllung, Durchsetzung von Ansprüchen oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

Ein Anspruch auf öffentliche Anzeige gesperrter Profile oder Angebote besteht nicht.

§ 8 Laufzeit, Kündigung und Löschung des Nutzerkontos

 

8.1 Vertragslaufzeit

Der unentgeltliche Nutzungsvertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Für kostenpflichtige Leistungen können abweichende Laufzeiten und Kündigungsbedingungen gelten.

8.2 Ordentliche Kündigung durch den Nutzer

Der Nutzer kann den unentgeltlichen Nutzungsvertrag grundsätzlich jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Die Kündigung kann über eine hierfür bereitgestellte Kontofunktion oder durch Mitteilung in Textform an Kinder-Fit erfolgen.

Soweit der Nutzer kostenpflichtige Leistungen gebucht hat, richtet sich deren Beendigung nach den hierfür vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsbedingungen.

8.3 Löschung des Kontos

Die Kündigung führt nicht zwingend zur sofortigen vollständigen Löschung sämtlicher Daten.

Kinder-Fit kann Daten weiter speichern, soweit dies erforderlich ist für:

gesetzliche Aufbewahrungspflichten;

Abrechnung und Nachweis erbrachter Leistungen;

Bearbeitung offener Buchungen oder Beschwerden;

Durchsetzung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen;

Betrugs- und Missbrauchsprävention;

Erfüllung behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen.

Nicht mehr erforderliche personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung gelöscht oder anonymisiert.

8.4 Auswirkungen auf öffentliche Inhalte

Nach Beendigung eines Anbieterkontos kann Kinder-Fit die öffentlichen Anbieterprofile und Angebote deaktivieren oder entfernen.

Kinder-Fit kann Inhalte vorübergehend weiter speichern, wenn offene Buchungen, Rechtsstreitigkeiten, gesetzliche Nachweispflichten oder berechtigte Sicherheitsinteressen dies erfordern.

Bewertungen, die sich auf frühere Leistungen des Anbieters beziehen, können gegebenenfalls in anonymisierter oder sachlich erforderlicher Form fortbestehen, soweit hierfür eine Rechtsgrundlage besteht.

8.5 Ordentliche Kündigung durch Kinder-Fit

Kinder-Fit kann einen unentgeltlichen Nutzungsvertrag mit angemessener Frist ordentlich kündigen.

Bei Anbietern soll die Kündigungsfrist grundsätzlich so bemessen sein, dass sie ihre Inhalte sichern und offene Vorgänge ordnungsgemäß abschließen können.

Eine ordentliche Kündigung darf nicht aus gesetzlich unzulässigen oder diskriminierenden Gründen erfolgen.

8.6 Außerordentliche Kündigung

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund für Kinder-Fit kann insbesondere vorliegen, wenn der Nutzer:

schwerwiegend oder wiederholt gegen diese AGB verstößt;

rechtswidrige Inhalte veröffentlicht;

Kinder oder andere Nutzer gefährdet;

über seine Identität oder Anbieterstellung täuscht;

fremde Rechte erheblich verletzt;

eine Sperre umgeht;

die Plattform technisch angreift oder manipuliert;

fällige erhebliche Entgelte trotz Mahnung nicht bezahlt;

erforderliche behördliche Erlaubnisse oder Berechtigungen nicht besitzt;

trotz Aufforderung wesentliche Falschangaben nicht berichtigt.

8.7 Abmahnung und Fristsetzung

Soweit der Kündigungsgrund behebbar und eine sofortige Beendigung nicht aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt ist, soll Kinder-Fit den Nutzer grundsätzlich zunächst abmahnen oder ihm eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen.

Eine vorherige Abmahnung ist insbesondere entbehrlich, wenn:

der Verstoß besonders schwerwiegend ist;

eine konkrete Gefahr besteht;

der Nutzer die Fortsetzung des Verstoßes ankündigt;

eine Abhilfe offensichtlich ausgeschlossen ist;

gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine sofortige Maßnahme verlangen.

8.8 Folgen der Kündigung

Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Recht des Nutzers, geschützte Plattformfunktionen zu verwenden.

Kinder-Fit kann den Kontozugang sperren und öffentliche Inhalte deaktivieren.

Offene Zahlungs-, Buchungs-, Erstattungs-, Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche bleiben unberührt.

Verträge zwischen Anbietern und Kunden werden durch die Kündigung des Plattformkontos grundsätzlich nicht automatisch beendet.

8.9 Export eigener Daten

Kinder-Fit kann dem Nutzer ermöglichen, bestimmte eigene Profildaten und Inhalte vor der Kontolöschung zu sichern.

Ein Anspruch auf Bereitstellung in einem bestimmten Format besteht nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.

Datenschutzrechtliche Auskunfts- und Datenübertragungsrechte bleiben unberührt.

8.10 Erneute Registrierung

Nach einer ordentlichen Kündigung kann eine erneute Registrierung grundsätzlich möglich sein.

Nach einer außerordentlichen Kündigung oder dauerhaften Sperrung bedarf eine erneute Registrierung der vorherigen Zustimmung von Kinder-Fit.

§

 

9 Besondere Bestimmungen zu kostenpflichtigen Kontofunktionen

 

9.1 Aktivierung kostenpflichtiger Funktionen

Kostenpflichtige Kontofunktionen werden erst aktiviert, wenn der Nutzer den Preis, den Leistungsumfang, die Laufzeit und gegebenenfalls die automatische Verlängerung ausdrücklich bestätigt hat.

Die bloße Registrierung als Mitglied oder Anbieter begründet keine Zahlungspflicht, sofern im Registrierungsprozess nicht klar und ausdrücklich eine kostenpflichtige Leistung bestellt wird.

9.2 Preisangaben

Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Zusätzliche Kosten werden vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung transparent ausgewiesen.

9.3 Vertragsschluss bei kostenpflichtigen Leistungen

Die Darstellung einer kostenpflichtigen Funktion stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches gekennzeichnet ist.

Der Nutzer gibt durch Betätigung der entsprechend eindeutig beschrifteten Bestellschaltfläche ein verbindliches Angebot ab.

Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Bestätigung, Aktivierung der Funktion oder Beginn der Leistungserbringung zustande.

Bei entgeltlichen Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr sind die gesetzlichen Anforderungen an Bestellablauf und Bestellschaltfläche zu beachten. Das BGB enthält hierfür besondere Vorschriften für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr.

9.4 Laufzeit und Verlängerung

Laufzeit und Verlängerung kostenpflichtiger Kontofunktionen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

Automatische Vertragsverlängerungen werden nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen vereinbart.

9.5 Kündigung kostenpflichtiger Leistungen

Kostenpflichtige Leistungen können nach Maßgabe der jeweils vereinbarten Fristen und Formen gekündigt werden.

Die Kündigung einer Premiumleistung führt nicht automatisch zur Löschung des zugrunde liegenden unentgeltlichen Nutzerkontos.

9.6 Herabstufung des Kontos

Nach Ende einer kostenpflichtigen Funktion kann das Konto auf einen unentgeltlichen Funktionsumfang zurückgestuft werden.

Inhalte oder Funktionen, die den unentgeltlichen Umfang überschreiten, können nach einer angemessenen Übergangsfrist deaktiviert oder in ihrer Sichtbarkeit eingeschränkt werden.

9.7 Offene Zahlungen

Bei ausstehenden fälligen Zahlungen kann Kinder-Fit die betreffende kostenpflichtige Funktion nach Mahnung vorübergehend sperren.

Die Nutzung unentgeltlicher Grundfunktionen darf nur eingeschränkt werden, wenn hierfür ein sachlicher oder vertraglicher Grund besteht.

§ 10 Anbieterprofile

10.1 Zweck des Anbieterprofils

Kinder-Fit kann registrierten Anbietern ermöglichen, innerhalb des geschützten Anbieter-Dashboards ein Anbieterprofil anzulegen, zu speichern, zu bearbeiten und zur öffentlichen Darstellung freizugeben.

Das Anbieterprofil dient dazu, Eltern, Erziehungsberechtigten und sonstigen Interessenten Informationen über den jeweiligen Anbieter, dessen Tätigkeit, Kontaktdaten und Kindersportangebote bereitzustellen.

Das Anbieterprofil kann insbesondere folgende Angaben enthalten:

den Namen oder die Geschäftsbezeichnung des Anbieters;

die Rechtsform oder Organisationsform;

ein Logo oder Profilbild;

eine Beschreibung des Anbieters und seiner Tätigkeit;

den Namen einer Ansprechperson;

eine E-Mail-Adresse;

eine Telefonnummer;

eine Website;

die Geschäfts- oder Veranstaltungsanschrift;

Verweise auf Social-Media-Auftritte;

Angaben zu Qualifikationen, Mitgliedschaften und Versicherungen;

zukünftig Verifizierungs-, Premium- oder Qualitätskennzeichnungen;

eine Übersicht der mit dem Profil verbundenen Angebote.

Der konkrete Umfang der verfügbaren Profilfelder richtet sich nach dem jeweiligen Entwicklungsstand der Plattform.

10.2 Verantwortlichkeit für Profilangaben

Der Anbieter ist allein dafür verantwortlich, dass sämtliche Angaben seines Anbieterprofils vollständig, richtig, aktuell, verständlich und nicht irreführend sind.

Kinder-Fit übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Anbieter gemachten Angaben tatsächlich zutreffen, sofern Kinder-Fit nicht ausdrücklich eine bestimmte Angabe überprüft und als verifiziert gekennzeichnet hat.

Der Anbieter hat Änderungen seiner Kontaktdaten, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsberechtigung, Tätigkeit oder sonstiger wesentlicher Angaben unverzüglich im Anbieterprofil zu aktualisieren.

10.3 Öffentliche und nicht öffentliche Angaben

Kinder-Fit kann dem Anbieter ermöglichen, bei bestimmten Angaben auszuwählen, ob diese öffentlich angezeigt werden.

Dies kann insbesondere für E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Anschrift oder Social-Media-Profile gelten.

Der Anbieter ist dafür verantwortlich, seine Sichtbarkeitseinstellungen entsprechend seinen tatsächlichen Wünschen und rechtlichen Verpflichtungen festzulegen.

Soweit gesetzliche Informationspflichten eine öffentliche Angabe verlangen, darf der Anbieter diese Information nicht allein durch eine Sichtbarkeitseinstellung zurückhalten.

Die öffentliche Darstellung von Anbieterinformationen ersetzt nicht automatisch ein eigenes Impressum oder sonstige gesetzlich erforderliche Anbieterinformationen des Anbieters.

10.4 Angaben zu Ansprechpartnern und Mitarbeitern

Der Anbieter darf Namen, Kontaktdaten, Bilder und sonstige personenbezogene Angaben von Ansprechpartnern, Trainern, Mitarbeitern oder Beauftragten nur einstellen, wenn er hierzu rechtlich berechtigt ist.

Er hat die betroffenen Personen erforderlichenfalls über die Veröffentlichung und Verarbeitung ihrer Daten zu informieren und notwendige Einwilligungen einzuholen.

Scheidet eine im Profil genannte Person aus der Organisation des Anbieters aus oder entfällt ihre Zuständigkeit, muss der Anbieter die betreffenden Angaben unverzüglich entfernen oder aktualisieren.

10.5 Profilbeschreibung

Die Profilbeschreibung muss einen sachlichen Bezug zur Tätigkeit des Anbieters und zu dessen Kindersportangeboten haben.

Nicht zulässig sind insbesondere Profilbeschreibungen, die:

nachweislich falsche Tatsachen enthalten;

Qualifikationen, Genehmigungen oder Partnerschaften vortäuschen;

andere Anbieter herabsetzen;

Kinder-Fit oder Dritte ohne Berechtigung als Kooperationspartner darstellen;

reine Suchwortsammlungen ohne sinnvollen Inhalt enthalten;

verdeckte oder irreführende Werbung für themenfremde Leistungen enthalten;

gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder Plattformrichtlinien verstoßen.

10.6 Logo und Profilbilder

Der Anbieter darf ausschließlich Logos und Bilder hochladen, an denen er die erforderlichen Rechte besitzt oder deren Verwendung ihm gestattet wurde.

Er sichert insbesondere zu, dass durch die Veröffentlichung keine Urheber-, Marken-, Namens-, Unternehmenskennzeichen-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.

Ein Logo darf nicht den Eindruck erwecken, der Anbieter sei eine staatliche Stelle, ein Verband, ein Kooperationspartner oder ein besonders geprüfter Anbieter, wenn dies nicht zutrifft.

Kinder-Fit kann ein Logo oder Profilbild entfernen oder dessen Veröffentlichung ablehnen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung, Irreführung oder unangemessene Darstellung bestehen.

10.7 Öffentliche Anbieterseite

Kinder-Fit kann für jeden freigeschalteten Anbieter eine öffentlich erreichbare Anbieterseite erzeugen.

Die öffentliche Anbieterseite kann insbesondere das Anbieterprofil, Kontaktdaten, Verifizierungskennzeichnungen, Bewertungen sowie sämtliche veröffentlichten Angebote des Anbieters zusammenführen.

Ein Anspruch auf eine bestimmte URL, Gestaltung, Platzierung oder dauerhafte Erreichbarkeit einer öffentlichen Anbieterseite besteht nicht.

Kinder-Fit kann die technische Adresse oder Struktur einer Anbieterseite ändern, wenn dies aus technischen, gestalterischen, sicherheitsbezogenen oder suchmaschinenbezogenen Gründen erforderlich ist.

10.8 Verknüpfung mit Angeboten

Kinder-Fit ist berechtigt, Anbieterprofile mit den vom Anbieter eingestellten Angeboten zu verknüpfen.

Auf Angebotsdetailseiten können insbesondere der Anbietername, das Logo, ausgewählte Kontaktdaten sowie ein Link zum öffentlichen Anbieterprofil angezeigt werden.

Auf der öffentlichen Anbieterseite können sämtliche freigegebenen Angebote des Anbieters dargestellt werden.

Der Anbieter hat keinen Anspruch darauf, dass ein bestimmtes Angebot dauerhaft oder an einer bestimmten Position innerhalb seines Profils angezeigt wird.

10.9 Profilstatus

Kinder-Fit kann Anbieterprofile insbesondere mit folgenden Statusangaben versehen:

unvollständig;

Entwurf;

in Prüfung;

veröffentlicht;

vorübergehend eingeschränkt;

nicht veröffentlicht;

gesperrt;

verifiziert;

nicht verifiziert;

Premium-Anbieter.

Die Bezeichnung und technische Ausgestaltung der Statusangaben können sich im Rahmen der Weiterentwicklung der Plattform ändern.

10.10 Kein Anspruch auf bestimmte Kennzeichnungen

Ein Anbieter hat keinen Anspruch auf eine Verifizierungs-, Qualitäts-, Empfehlungs- oder Premiumkennzeichnung, sofern die hierfür geltenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Auch das vollständige Ausfüllen eines Profils führt nicht automatisch zu einer besonderen Bewertung oder Empfehlung durch Kinder-Fit.

10.11 Profile mehrerer Organisationseinheiten

Betreibt ein Anbieter mehrere Standorte, Marken, Abteilungen oder rechtlich getrennte Einrichtungen, kann Kinder-Fit die Einrichtung mehrerer Profile gestatten.

Der Anbieter muss dabei klar erkennen lassen, welcher Rechtsträger oder welche Organisationseinheit für das jeweilige Profil und die dazugehörigen Angebote verantwortlich ist.

Kinder-Fit kann die Zusammenlegung oder Trennung von Profilen verlangen, wenn dies zur Vermeidung von Täuschungen oder zur sachgerechten Darstellung erforderlich ist.

§ 11 Erstellung und Inhalt von Kindersportangeboten

11.1 Berechtigung zur Angebotserstellung

Nur registrierte und hierzu freigeschaltete Anbieter dürfen Kindersportangebote auf der Plattform anlegen.

Der Anbieter darf nur solche Angebote einstellen, die er selbst durchführt, für die er verantwortlich ist oder zu deren Veröffentlichung und Vermittlung er nachweislich berechtigt wurde.

Das Einstellen fremder Angebote ohne Zustimmung des verantwortlichen Leistungserbringers ist unzulässig.

11.2 Inhaltliche Mindestangaben

Ein Angebot muss die von Kinder-Fit vorgesehenen Pflichtangaben enthalten.

Hierzu können insbesondere gehören:

ein aussagekräftiger Titel;

eine Kurzbeschreibung;

eine ausführliche Leistungsbeschreibung;

eine Sportart oder Angebotskategorie;

ein Veranstaltungsort oder Einzugsgebiet;

das geeignete Mindest- und Höchstalter;

der Preis;

ergänzende Preisangaben;

der Name des verantwortlichen Anbieters;

eine Kontakt-E-Mail-Adresse;

eine Telefonnummer;

ein Titelbild;

zukünftig Termine, Dauer, Wochentage und Uhrzeiten;

Teilnahmevoraussetzungen;

Informationen zu Ausrüstung und Bekleidung;

Informationen zur Barrierefreiheit;

Verfügbarkeit und freie Plätze;

Stornierungs- und Zahlungsbedingungen.

Kinder-Fit kann Pflichtfelder anpassen oder ergänzen, wenn dies aufgrund der Weiterentwicklung der Plattform oder gesetzlicher Anforderungen erforderlich ist.

11.3 Klarheit und Verständlichkeit

Angebotsangaben müssen so formuliert sein, dass Eltern und sonstige Interessenten die wesentlichen Eigenschaften der Leistung erkennen können.

Der Anbieter muss insbesondere klar und verständlich angeben:

welche Leistung angeboten wird;

für welche Altersgruppe das Angebot geeignet ist;

wo und wann das Angebot stattfindet;

welche Kosten entstehen;

welche Leistungen im Preis enthalten sind;

welche zusätzlichen Kosten entstehen können;

welche Teilnahmevoraussetzungen gelten;

ob besondere gesundheitliche, sportliche oder organisatorische Anforderungen bestehen;

wer für die Durchführung verantwortlich ist.

Unklare, widersprüchliche oder wesentlich unvollständige Angebotsbeschreibungen können von Kinder-Fit zur Überarbeitung zurückgestellt werden.

11.4 Wahrheit und Aktualität

Sämtliche Angebotsangaben müssen der Wahrheit entsprechen und aktuell gehalten werden.

Der Anbieter darf insbesondere keine falschen Angaben machen zu:

freien Plätzen;

Terminen;

Preisen;

Rabatten;

Qualifikationen;

Altersgruppen;

Kursinhalten;

Dauer;

Veranstaltungsorten;

Ausstattung;

Versicherungen;

Kooperationspartnern;

Auszeichnungen;

Bewertungen;

Verifizierungen.

Ist ein Angebot ausgebucht, abgesagt, abgelaufen oder dauerhaft nicht mehr verfügbar, muss der Anbieter dessen Status unverzüglich aktualisieren oder das Angebot deaktivieren.

11.5 Preisangaben

Preisangaben müssen vollständig, eindeutig und für den Nutzer verständlich sein.

Der Anbieter hat insbesondere deutlich zu machen, ob der angegebene Preis:

pro Teilnehmer;

pro Termin;

pro Stunde;

pro Woche;

pro Monat;

pro Kursblock;

pro Ferienprogramm;

pro Saison;

für mehrere Teilnehmer;

oder nach einer anderen Berechnungsweise gilt.

Gegenüber Verbrauchern müssen Gesamtpreise grundsätzlich die anfallende Umsatzsteuer und sonstige unvermeidbare Preisbestandteile enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

Zusätzliche Gebühren, Aufnahmeentgelte, Materialkosten, Vereinsbeiträge, Versicherungsbeiträge, Ausrüstungskosten oder sonstige verpflichtende Zusatzkosten dürfen nicht verschwiegen werden.

11.6 Rabatt- und Vergleichspreise

Bewirbt der Anbieter Preisnachlässe, Rabatte oder Vergleichspreise, muss die Darstellung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Der Anbieter darf insbesondere keine künstlich erhöhten Ausgangspreise oder nicht bestehende Preisvorteile verwenden.

Kinder-Fit ist nicht verpflichtet, jede Rabattangabe rechtlich zu prüfen, kann jedoch Nachweise oder eine Korrektur verlangen, wenn Zweifel an der Richtigkeit bestehen.

11.7 Termine und Verfügbarkeit

Der Anbieter ist dafür verantwortlich, Termine, Laufzeiten, Anmeldefristen und Verfügbarkeiten aktuell zu halten.

Kinder-Fit übernimmt keine Garantie dafür, dass ein auf der Plattform als verfügbar dargestelltes Angebot tatsächlich noch gebucht werden kann.

Solange keine verbindliche Echtzeitbuchungsfunktion bereitgestellt wird, müssen Nutzer die tatsächliche Verfügbarkeit unmittelbar beim Anbieter bestätigen lassen.

11.8 Altersangaben

Der Anbieter muss die geeignete Altersgruppe nach fachlichen und organisatorischen Kriterien festlegen.

Altersangaben dürfen nicht irreführend sein.

Bestehen weitere Voraussetzungen, etwa Schwimmfähigkeit, körperliche Belastbarkeit, Vorerfahrung oder eine bestimmte Entwicklungsstufe, müssen diese zusätzlich beschrieben werden.

Die bloße Übereinstimmung mit einer angegebenen Altersgruppe garantiert nicht, dass ein Angebot für jedes einzelne Kind persönlich oder gesundheitlich geeignet ist.

11.9 Gesundheitliche Angaben

Anbieter dürfen keine unzulässigen Heilversprechen oder irreführenden gesundheitsbezogenen Aussagen verwenden.

Aussagen über gesundheitliche, therapeutische, entwicklungsbezogene oder leistungssteigernde Wirkungen müssen sachlich, nachvollziehbar und rechtlich zulässig sein.

Ist ein Angebot nicht für Kinder mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen geeignet, soll der Anbieter dies klar kenntlich machen, soweit er die entsprechende Einschränkung fachlich beurteilen darf.

Der Anbieter darf eine erforderliche medizinische oder therapeutische Beratung nicht durch allgemeine Werbeaussagen ersetzen.

11.10 Sicherheit und Aufsicht

Die Angebotsbeschreibung muss sicherheitsrelevante Voraussetzungen enthalten, soweit diese für die Teilnahmeentscheidung wesentlich sind.

Hierzu können insbesondere gehören:

erforderliche Schwimmfähigkeit;

Schutzausrüstung;

geeignete Kleidung;

Begleitung durch Erziehungsberechtigte;

gesundheitliche Voraussetzungen;

besondere Risiken;

Aufsichtssituation;

Abhol- und Bringregelungen;

Notfallkontakt;

Einverständniserklärungen.

Die Veröffentlichung eines Angebots auf Kinder-Fit stellt keine Sicherheitsprüfung oder Freigabe durch Kinder-Fit dar.

11.11 Veranstaltungsort

Der Anbieter muss den Veranstaltungsort oder das Veranstaltungsgebiet so genau angeben, dass Nutzer die räumliche Lage des Angebots angemessen einschätzen können.

Soll eine genaue Adresse aus Sicherheits- oder Organisationsgründen erst nach einer Anmeldung mitgeteilt werden, ist zumindest der Ort oder die Region anzugeben und auf die spätere Mitteilung hinzuweisen.

Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass er zur Nutzung des angegebenen Veranstaltungsortes berechtigt ist.

11.12 Beschreibung der Leistung

Die Beschreibung darf keine Leistung versprechen, die der Anbieter nicht erbringen kann oder nicht erbringen will.

Abweichungen zwischen Beschreibung und tatsächlicher Durchführung müssen sachlich gerechtfertigt und dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt werden.

Wesentliche Änderungen können die Zustimmung des Kunden, ein Rücktrittsrecht oder sonstige gesetzliche Folgen auslösen. Diese Fragen betreffen grundsätzlich das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Kunde.

11.13 Mehrfachveröffentlichungen

Der Anbieter darf dasselbe Angebot nicht mehrfach in nahezu identischer Form einstellen, um Suchergebnisse oder Sichtbarkeit künstlich zu beeinflussen.

Kinder-Fit kann doppelte oder im Wesentlichen gleichartige Einträge zusammenführen, zurückweisen oder entfernen.

Mehrere Einträge können zulässig sein, wenn sie sich sachlich unterscheiden, etwa durch Veranstaltungsort, Altersgruppe, Zeitraum oder Leistungsumfang.

11.14 Kategorien und Sportarten

Der Anbieter muss sein Angebot einer sachlich passenden Sportart oder Kategorie zuordnen.

Kinder-Fit kann die Zuordnung ändern, wenn eine andere Kategorie für Nutzer geeigneter erscheint.

Der Anbieter hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Kategoriebezeichnung, sofern die sachliche Auffindbarkeit des Angebots erhalten bleibt.

11.15 Thematischer Bezug

Kinder-Fit kann Angebote ablehnen, die keinen ausreichenden Bezug zu Kinder- und Jugendsport, Bewegung, körperlicher Aktivität, sportbezogener Bildung oder vergleichbaren Themen haben.

Reine Produktwerbung, allgemeine Unternehmenswerbung oder themenfremde Veranstaltungen müssen nicht veröffentlicht werden.

11.16 Unzulässige Angebote

Nicht veröffentlicht werden dürfen insbesondere Angebote, die:

gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen;

Kinder gefährden oder unangemessenen Risiken aussetzen;

diskriminierende, menschenverachtende oder extremistische Inhalte enthalten;

Gewalt, Missbrauch oder Ausbeutung fördern;

irreführend oder betrügerisch sind;

erforderliche Genehmigungen offensichtlich nicht besitzen;

fremde Rechte verletzen;

nicht existierende Leistungen bewerben;

gegen Jugendschutz- oder Verbraucherschutzvorschriften verstoßen;

unerlaubte Gesundheits- oder Heilversprechen enthalten;

andere Nutzer zur Preisgabe unnötiger sensibler Daten auffordern;

zur Umgehung gesetzlicher Pflichten dienen;

Malware, schädliche Links oder vergleichbare technische Risiken enthalten.

11.17 Angebotsbilder

Bilder müssen einen sachlichen Bezug zum jeweiligen Angebot oder Anbieter haben.

Nicht zulässig sind insbesondere:

fremde Bilder ohne Nutzungserlaubnis;

irreführende Bilder, die nicht zum tatsächlichen Angebot passen;

Bilder mit unzulässigen Werbeversprechen;

Bilder mit rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden oder unangemessenen Inhalten;

Bilder, die Kinder oder andere Personen ohne erforderliche Berechtigung identifizierbar zeigen;

Bilder mit eingeblendeten Kontaktdaten, wenn dadurch Schutz- oder Plattformregeln umgangen werden;

Bilder, die Verifizierungs-, Qualitäts- oder Partnerschaftskennzeichen ohne Berechtigung enthalten.

11.18 Darstellung von Kindern

Der Anbieter trägt besondere Verantwortung, wenn Bilder, Videos oder sonstige Medien Kinder erkennbar zeigen.

Er darf solche Medien nur verwenden, wenn die erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen vorliegen und die Veröffentlichung mit dem Wohl und den berechtigten Interessen der dargestellten Kinder vereinbar ist.

Der Anbieter muss insbesondere prüfen, ob die Einwilligung der gesetzlichen Vertretung erforderlich ist und ob das Kind abhängig von Alter und Einsichtsfähigkeit selbst einzubeziehen ist.

Kinder-Fit kann Medien mit erkennbaren Kindern vorsorglich ablehnen oder entfernen, wenn die Berechtigung zur Veröffentlichung nicht hinreichend geklärt ist.

11.19 Kontaktdaten im Angebot

Kinder-Fit kann bestimmen, welche Kontaktdaten in strukturierten Formularfeldern anzugeben sind.

Der Anbieter soll Kontaktdaten nicht ausschließlich in Bildern oder Freitext verstecken, wenn hierfür vorgesehene Felder bestehen.

Kinder-Fit kann Kontaktdaten aus Gründen der Einheitlichkeit, Sicherheit oder Spamvermeidung in standardisierter Form darstellen.

11.20 Externe Links

Externe Links müssen einen sachlichen Bezug zum Anbieter oder Angebot haben und auf rechtmäßige, sichere Inhalte führen.

Der Anbieter darf insbesondere keine Links setzen zu:

rechtswidrigen Inhalten;

schädlicher Software;

irreführenden Buchungsseiten;

nicht zugehörigen Drittanbietern;

unerlaubten Glücksspiel-, Waffen-, Drogen- oder Erwachsenenangeboten;

Seiten, die den Eindruck einer offiziellen Kinder-Fit-Seite erwecken.

Kinder-Fit kann externe Links technisch prüfen, entfernen, deaktivieren oder mit einem Warnhinweis versehen.

§ 12 Prüfung, Freigabe und Veröffentlichung von Angeboten

12.1 Speicherung vor Veröffentlichung

Das Anlegen oder Speichern eines Angebots führt nicht zwingend zu dessen sofortiger Veröffentlichung.

Kinder-Fit kann neue oder geänderte Angebote zunächst in einem nicht öffentlichen Status speichern.

Der Anbieter kann innerhalb seines Dashboards gegebenenfalls erkennen, ob ein Angebot:

als Entwurf gespeichert;

zur Prüfung eingereicht;

in Prüfung;

veröffentlicht;

abgelehnt;

zur Überarbeitung zurückgegeben;

vorübergehend deaktiviert;

oder gelöscht wurde.

12.2 Freigabeentscheidung

Kinder-Fit kann die Veröffentlichung eines Angebots von einer vorherigen redaktionellen, technischen oder rechtlichen Plausibilitätsprüfung abhängig machen.

Die Prüfung kann insbesondere umfassen:

Vollständigkeit der Pflichtfelder;

thematische Eignung;

Verständlichkeit;

Bildqualität;

offensichtliche Widersprüche;

mögliche Rechtsverletzungen;

Sicherheitsbedenken;

Qualität und Seriosität der Darstellung;

Einhaltung dieser AGB und ergänzender Richtlinien.

Die Prüfung ist grundsätzlich keine fachliche, rechtliche oder sicherheitsbezogene Vollprüfung.

12.3 Kein Anspruch auf Veröffentlichung

Der Anbieter hat keinen uneingeschränkten Anspruch auf Veröffentlichung eines Angebots.

Kinder-Fit kann die Veröffentlichung ablehnen, wenn ein sachlicher Grund besteht.

Ein sachlicher Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:

Pflichtangaben fehlen;

das Angebot erkennbar irreführend ist;

die Darstellung nicht zum Plattformzweck passt;

konkrete Hinweise auf Rechtsverletzungen bestehen;

das Angebot erhebliche Qualitäts- oder Sicherheitsbedenken auslöst;

der Anbieter erforderliche Nachweise nicht vorlegt;

das Angebot eine unzulässige Mehrfachveröffentlichung darstellt;

der Anbieter gegen diese AGB oder ergänzende Richtlinien verstößt;

die Veröffentlichung technische oder sicherheitsbezogene Probleme verursachen würde.

12.4 Änderungen durch Kinder-Fit

Kinder-Fit darf rein redaktionelle oder technische Anpassungen vornehmen, ohne zuvor die Zustimmung des Anbieters einzuholen, sofern der sachliche Inhalt nicht wesentlich verändert wird.

Hierzu können insbesondere gehören:

Korrektur offensichtlicher Tippfehler;

Anpassung von Zeilenumbrüchen;

vereinheitlichte Formatierung;

Zuordnung zu einer passenderen Kategorie;

technische Optimierung von Bildern;

Kürzung rein technischer Zeichenfolgen;

Entfernung nicht funktionierender Links;

Anpassung an das Plattformlayout.

Wesentliche inhaltliche Änderungen sollen nicht ohne Zustimmung des Anbieters vorgenommen werden.

12.5 Rückgabe zur Überarbeitung

Kinder-Fit kann ein Angebot mit Hinweisen an den Anbieter zurückgeben und eine Überarbeitung verlangen.

Bis zur Korrektur kann das Angebot unveröffentlicht bleiben oder vorübergehend deaktiviert werden.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die vorgeschlagene Änderung zu übernehmen, hat aber keinen Anspruch auf Veröffentlichung, solange der maßgebliche Beanstandungsgrund fortbesteht.

12.6 Veröffentlichungszeitpunkt

Kinder-Fit schuldet keine Veröffentlichung innerhalb einer bestimmten Frist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Kinder-Fit bemüht sich, vollständige und unauffällige Angebote innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu prüfen.

Bei hohem Prüfaufkommen, Rückfragen, technischen Problemen oder rechtlichen Zweifeln kann die Freigabe länger dauern.

12.7 Befristete Veröffentlichung

Kinder-Fit kann Angebote nur für einen bestimmten Zeitraum veröffentlichen oder nach Ablauf eines angegebenen Termins automatisch deaktivieren.

Der Anbieter ist dafür verantwortlich, abgelaufene Angebote rechtzeitig zu aktualisieren oder erneut einzureichen.

12.8 Erneute Prüfung nach Änderungen

Ändert der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Angebot, kann Kinder-Fit das geänderte Angebot erneut in einen Prüfstatus versetzen.

Während der Prüfung kann die bisherige Version weiter angezeigt, die neue Version vorübergehend zurückgehalten oder das Angebot vollständig deaktiviert werden.

Die konkrete technische Umsetzung richtet sich nach dem Entwicklungsstand der Plattform.

12.9 Vorläufige Deaktivierung

Kinder-Fit kann ein veröffentlichtes Angebot vorläufig deaktivieren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß, eine Rechtsverletzung, eine Gefährdung oder erhebliche Unrichtigkeit bestehen.

Die vorläufige Deaktivierung stellt noch keine abschließende Entscheidung dar.

Dem Anbieter soll grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme oder Korrektur gegeben werden, sofern keine sofortige endgültige Entfernung erforderlich ist.

12.10 Behördliche und gerichtliche Maßnahmen

Kinder-Fit kann Inhalte sperren, entfernen, sichern oder Behörden zugänglich machen, soweit dies aufgrund einer wirksamen gesetzlichen Verpflichtung, behördlichen Anordnung oder gerichtlichen Entscheidung erforderlich ist.

Die gesetzlichen Rechte des Anbieters bleiben unberührt.

12.11 Moderationsregeln

Soweit Kinder-Fit als Vermittlungsdienst oder Online-Plattform im Sinne des Digital Services Act einzuordnen ist, müssen die allgemeinen Geschäftsbedingungen Informationen über Beschränkungen der Nutzung sowie über Richtlinien, Verfahren, Maßnahmen und Werkzeuge zur Moderation enthalten. Der DSA sieht zudem unter bestimmten Voraussetzungen Begründungspflichten für Beschränkungen von Nutzerinhalten vor.

Kinder-Fit berücksichtigt bei Moderationsentscheidungen die Rechte und berechtigten Interessen der betroffenen Anbieter und Nutzer, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

12.12 Meldung rechtswidriger Inhalte

Kinder-Fit kann ein Verfahren bereitstellen, über das Nutzer, Rechteinhaber oder sonstige Personen mutmaßlich rechtswidrige Inhalte melden können.

Eine Meldung soll möglichst konkret bezeichnen:

den beanstandeten Inhalt;

die genaue Fundstelle oder URL;

den Grund der Beanstandung;

gegebenenfalls das verletzte Recht;

Kontaktdaten des Meldenden, soweit erforderlich;

geeignete Nachweise.

Kinder-Fit prüft hinreichend konkrete Meldungen im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen und der verfügbaren Erkenntnisse.

12.13 Missbräuchliche Meldungen

Meldeverfahren dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden.

Insbesondere dürfen Anbieter oder Wettbewerber keine offensichtlich unbegründeten Meldungen einreichen, um rechtmäßige Angebote anderer Anbieter zu behindern.

Bei wiederholtem Missbrauch kann Kinder-Fit geeignete Maßnahmen gegen den Meldenden ergreifen.

12.14 Stellungnahme und Beschwerde

Der betroffene Anbieter kann zu einer Ablehnung, Einschränkung oder Entfernung Stellung nehmen.

Kinder-Fit kann hierfür ein internes Beschwerde- oder Kontaktverfahren anbieten.

Kinder-Fit prüft substantiierte Einwendungen und korrigiert eine Entscheidung, wenn sich die Maßnahme als unbegründet oder unverhältnismäßig erweist.

12.15 Keine redaktionelle Empfehlung durch Freigabe

Die Freigabe eines Angebots bedeutet lediglich, dass Kinder-Fit dessen Veröffentlichung auf der Plattform gestattet.

Sie stellt grundsätzlich keine Empfehlung, Qualitätsgarantie, Zertifizierung oder Bestätigung dar, dass:

sämtliche Angaben richtig sind;

der Anbieter zuverlässig ist;

das Angebot für ein bestimmtes Kind geeignet ist;

alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind;

keine Risiken bestehen;

der Anbieter wirtschaftlich leistungsfähig ist;

das Angebot ein bestimmtes Qualitätsniveau erreicht.

Besondere Kennzeichnungen gelten nur im Rahmen ihrer jeweils erläuterten Bedeutung.

§ 13 Änderungen, Aktualisierung und Löschung von Angeboten

13.1 Bearbeitung eigener Angebote

Anbieter können eigene Angebote über das Anbieter-Dashboard bearbeiten, soweit die entsprechende Funktion verfügbar ist.

Die Bearbeitungsberechtigung ist auf Angebote beschränkt, die dem jeweiligen Anbieterkonto technisch zugeordnet sind.

Der Anbieter darf nicht versuchen, durch Veränderung von URLs, Angebots-IDs oder technischen Parametern fremde Angebote aufzurufen oder zu verändern.

13.2 Folgen einer Änderung

Nach einer Änderung kann das Angebot erneut einer Prüfung unterzogen werden.

Kinder-Fit kann den Veröffentlichungsstatus auf „in Prüfung“ oder einen vergleichbaren Status zurücksetzen.

Der Anbieter hat keinen Anspruch darauf, dass eine geänderte Version unmittelbar öffentlich sichtbar wird.

13.3 Wesentliche Änderungen

Der Anbieter muss wesentliche Änderungen eines Angebots klar und rechtzeitig mitteilen.

Wesentliche Änderungen können insbesondere betreffen:

Preis;

Termin;

Veranstaltungsort;

Dauer;

Leistungsumfang;

Altersgruppe;

Teilnahmevoraussetzungen;

verantwortliche Kursleitung;

Stornierungsbedingungen;

Anbieteridentität.

Bestehen bereits Buchungen oder verbindliche Anmeldungen, richtet sich die Zulässigkeit einer Änderung nach dem Leistungsvertrag zwischen Anbieter und Kunde.

13.4 Vorübergehende Pausierung

Kinder-Fit kann dem Anbieter ermöglichen, ein Angebot vorübergehend zu pausieren oder unveröffentlicht zu stellen.

Während einer Pausierung kann das Angebot im Dashboard gespeichert bleiben, ohne öffentlich angezeigt zu werden.

13.5 Löschung durch den Anbieter

Der Anbieter kann eigene Angebote löschen, soweit keine technischen, gesetzlichen oder vertraglichen Gründe entgegenstehen.

Die Löschung aus der öffentlichen Darstellung kann zeitlich vor der vollständigen Löschung aus internen Systemen erfolgen.

Kinder-Fit kann Angebotsdaten weiterhin speichern, soweit dies erforderlich ist für:

offene Buchungen oder Anfragen;

gesetzliche Aufbewahrungspflichten;

Abrechnung;

Missbrauchs- und Betrugsprävention;

Rechtsverteidigung;

Bearbeitung von Beschwerden;

behördliche oder gerichtliche Anforderungen.

13.6 Auswirkungen auf bestehende Verträge

Das Löschen oder Deaktivieren eines Angebots auf Kinder-Fit beendet grundsätzlich nicht automatisch bereits abgeschlossene Verträge zwischen Anbieter und Kunden.

Der Anbieter bleibt verpflichtet, bestehende Verträge ordnungsgemäß abzuwickeln oder nach den hierfür geltenden gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zu beenden.

13.7 Löschung durch Kinder-Fit

Kinder-Fit kann ein Angebot löschen, wenn:

der Anbieter dies verlangt;

das Angebot dauerhaft abgelaufen ist;

das Anbieterkonto beendet wurde;

das Angebot gegen diese AGB oder gesetzliche Vorschriften verstößt;

eine Rechtsverletzung festgestellt wurde;

eine behördliche oder gerichtliche Anordnung vorliegt;

der Anbieter erforderliche Mitwirkung verweigert;

technische oder sicherheitsbezogene Gründe eine Löschung erforderlich machen.

13.8 Archivierung

Kinder-Fit kann Angebote statt einer endgültigen Löschung zunächst archivieren.

Archivierte Angebote sind grundsätzlich nicht öffentlich sichtbar, können aber intern weiterhin abrufbar sein, soweit hierfür ein berechtigter oder gesetzlicher Grund besteht.

13.9 Sicherung durch den Anbieter

Der Anbieter ist selbst dafür verantwortlich, Kopien seiner Angebotsbeschreibungen, Bilder und sonstigen Inhalte aufzubewahren.

Kinder-Fit schuldet keine dauerhafte Archivierungs- oder Wiederherstellungsfunktion, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

13.10 Fehlerkorrektur

Stellt der Anbieter fest, dass ein veröffentlichtes Angebot fehlerhafte oder veraltete Informationen enthält, muss er diese unverzüglich korrigieren.

Ist eine unmittelbare Korrektur technisch nicht möglich, hat er Kinder-Fit zu informieren und das Angebot erforderlichenfalls vorübergehend zu deaktivieren.

§ 14 Rechte an Inhalten und Nutzung durch Kinder-Fit

14.1 Rechte verbleiben beim Anbieter oder Rechteinhaber

Kinder-Fit erwirbt durch das Hochladen oder Veröffentlichen von Inhalten grundsätzlich kein Eigentum und kein ausschließliches Urheberrecht an den Inhalten.

Urheber-, Marken-, Namens- und sonstige Schutzrechte verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.

Der Anbieter räumt Kinder-Fit lediglich die Nutzungsrechte ein, die zur Bereitstellung, Darstellung, Bewerbung und technischen Verarbeitung der Inhalte im Rahmen der Plattform erforderlich sind.

14.2 Umfang der Rechteeinräumung

Der Anbieter räumt Kinder-Fit an den von ihm bereitgestellten Inhalten ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich grundsätzlich unbeschränktes und für die Dauer des Plattformvertrags sowie erforderlicher Nachwirkungszeiträume geltendes Nutzungsrecht ein.

Das Nutzungsrecht umfasst, soweit für die Plattform erforderlich, insbesondere das Recht:

Inhalte zu speichern;

zu vervielfältigen;

öffentlich zugänglich zu machen;

innerhalb der Plattform darzustellen;

technisch zu übertragen;

für verschiedene Bildschirmgrößen aufzubereiten;

Dateiformate zu konvertieren;

Bilder zu komprimieren oder zuzuschneiden;

Inhalte mit Profilen und Angeboten zu verknüpfen;

Inhalte in Suchergebnissen anzuzeigen;

Vorschaubilder zu erzeugen;

Inhalte über Suchmaschinen auffindbar zu machen;

Inhalte im Rahmen der Bewerbung der Plattform und des jeweiligen Angebots zu verwenden;

Inhalte in Social-Media-Beiträgen, Newslettern oder sonstigen Marketingkanälen von Kinder-Fit darzustellen, sofern dies sachlich dem Anbieter oder dessen Angebot dient.

Nach § 31 UrhG können Nutzungsrechte einfach oder ausschließlich sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt eingeräumt werden. Die vorliegende Klausel soll Kinder-Fit nur die für Betrieb und Vermarktung der Plattform erforderlichen einfachen Rechte verschaffen.

14.3 Keine ausschließliche Bindung

Die Rechteeinräumung ist nicht ausschließlich.

Der Anbieter darf seine Inhalte weiterhin selbst nutzen und Dritten Nutzungsrechte einräumen.

Insbesondere darf er seine Angebote weiterhin auf seiner eigenen Website, in sozialen Medien oder auf anderen Plattformen veröffentlichen.

14.4 Recht zur technischen Bearbeitung

Kinder-Fit darf Inhalte technisch bearbeiten, soweit dies für die Darstellung, Sicherheit, Barrierefreiheit, Formatierung oder Funktionsfähigkeit der Plattform erforderlich ist.

Hierzu können insbesondere gehören:

Änderung der Bildgröße;

Komprimierung;

Konvertierung des Dateiformats;

Erstellung von Vorschaubildern;

Anpassung von Seitenverhältnissen;

Kürzung von Vorschautexten;

Ergänzung standardisierter Überschriften oder Labels;

Einbindung in Plattformlayouts;

technische Entfernung schädlicher Dateibestandteile.

Kinder-Fit darf den inhaltlichen Aussagegehalt eines Angebots nicht ohne sachlichen Grund verfälschen.

14.5 Marketingnutzung

Kinder-Fit darf veröffentlichte Anbieter- und Angebotsinhalte in angemessenem Umfang verwenden, um:

die Plattform zu bewerben;

Nutzer auf konkrete Angebote aufmerksam zu machen;

regionale Übersichtsseiten zu erstellen;

Sportarten oder Angebotskategorien darzustellen;

Beiträge in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen;

Newsletter und redaktionelle Beiträge zu gestalten;

Suchmaschinenanzeigen oder sonstige Plattformwerbung zu erstellen.

Dabei soll der Zusammenhang mit dem jeweiligen Anbieter oder Angebot erkennbar bleiben.

Eine darüber hinausgehende eigenständige kommerzielle Verwertung der Inhalte außerhalb des Plattformzwecks bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

14.6 Urheberbezeichnung

Soweit eine Urheberbezeichnung erforderlich oder vereinbart ist, muss der Anbieter Kinder-Fit die richtige Bezeichnung mitteilen.

Kinder-Fit berücksichtigt solche Angaben im Rahmen der technischen Möglichkeiten und der üblichen Plattformdarstellung.

Das Urheberrechtsgesetz gewährt Urhebern grundsätzlich ein Recht auf Anerkennung ihrer Urheberschaft.

14.7 Zusicherung der Rechteinhaberschaft

Der Anbieter sichert zu, dass er:

selbst Rechteinhaber ist;

oder über ausreichende Nutzungsrechte verfügt;

oder eine sonstige gesetzliche Berechtigung zur Verwendung besitzt.

Die Berechtigung muss alle Nutzungsarten umfassen, die nach diesen AGB für die Plattform erforderlich sind.

Der Anbieter darf insbesondere keine Inhalte aus Suchmaschinen, fremden Websites, sozialen Netzwerken, Bilddatenbanken oder Werbematerialien übernehmen, wenn deren Lizenz die konkrete Nutzung nicht gestattet.

14.8 Bilder und Fotografien

Der Anbieter muss beachten, dass auch einfache Fotografien rechtlich geschützt sein können. § 72 UrhG stellt Lichtbilder grundsätzlich unter Schutz und ordnet die Rechte dem Lichtbildner zu.

Der Anbieter darf deshalb auch scheinbar einfache Fotos nur verwenden, wenn er sie selbst erstellt hat oder eine ausreichende Nutzungserlaubnis besitzt.

Die bloße Auffindbarkeit eines Bildes im Internet bedeutet nicht, dass es frei genutzt werden darf.

14.9 Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen

Zeigen Bilder oder Videos identifizierbare Personen, muss der Anbieter prüfen, ob deren Einwilligung oder eine andere rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung erforderlich ist.

Bei Bildern von Kindern gelten besonders hohe Anforderungen an Schutz, Transparenz und Berechtigung.

Der Anbieter ist verpflichtet, Kinder-Fit auf Verlangen geeignete Nachweise vorzulegen.

Kinder-Fit kann Medien entfernen, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung bestehen.

14.10 Marken und Kennzeichen

Der Anbieter darf Marken, Vereinslogos, Verbandszeichen, Unternehmenskennzeichen und sonstige geschützte Zeichen nur verwenden, wenn er dazu berechtigt ist.

Die Nennung einer Marke zur sachlichen Beschreibung eines Angebots ist nur im rechtlich zulässigen Umfang gestattet.

Der Anbieter darf nicht den Eindruck einer offiziellen Zusammenarbeit, Lizenzierung, Empfehlung oder Partnerschaft erwecken, wenn diese nicht besteht.

14.11 Rechte Dritter

Die Inhalte dürfen keine Rechte Dritter verletzen.

Dies betrifft insbesondere:

Urheberrechte;

Leistungsschutzrechte;

Markenrechte;

Designrechte;

Namensrechte;

Unternehmenskennzeichen;

Persönlichkeitsrechte;

Datenschutzrechte;

Geschäftsgeheimnisse;

Eigentumsrechte;

vertragliche Geheimhaltungspflichten.

14.12 Freistellung bei Rechtsverletzungen

Wird Kinder-Fit wegen eines vom Anbieter bereitgestellten Inhalts von einem Dritten in Anspruch genommen, stellt der Anbieter Kinder-Fit von berechtigten Ansprüchen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

Dies gilt nicht, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung nicht kannte und nicht kennen musste oder Kinder-Fit den Inhalt nach Kenntnis einer Rechtsverletzung eigenverantwortlich rechtswidrig weiterverwendet hat.

Kinder-Fit informiert den Anbieter grundsätzlich unverzüglich über die Inanspruchnahme und ermöglicht ihm eine angemessene Mitwirkung an der Rechtsverteidigung.

Gegenüber Verbrauchern gilt die Freistellung nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

14.13 Entfernung rechtsverletzender Inhalte

Kinder-Fit kann Inhalte vorübergehend sperren oder entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung fremder Rechte bestehen.

Der Anbieter kann zur Klärung Nachweise seiner Nutzungsberechtigung vorlegen.

Kann die Berechtigung nicht hinreichend nachgewiesen werden, kann der Inhalt dauerhaft entfernt werden.

14.14 Beendigung der Nutzungsrechte

Mit Löschung eines Inhalts oder Beendigung des Plattformvertrags endet das Nutzungsrecht von Kinder-Fit grundsätzlich, sobald der Inhalt aus den aktiven Plattformbereichen und üblichen technischen Sicherungen entfernt wurde.

Davon ausgenommen bleiben Nutzungen, die weiterhin erforderlich sind für:

gesetzliche Aufbewahrungspflichten;

Beweissicherung;

Rechtsverteidigung;

Abwicklung bestehender Verträge;

bereits rechtmäßig veröffentlichte und nicht ohne Weiteres rückholbare Marketingmaterialien;

technische Sicherungskopien;

anonymisierte oder aggregierte Darstellungen.

Kinder-Fit wird gelöschte Inhalte grundsätzlich nicht neu für zukünftige Werbung verwenden, sofern keine fortbestehende Berechtigung besteht.

14.15 Suchmaschinen und Zwischenspeicher

Dem Anbieter ist bewusst, dass öffentlich veröffentlichte Inhalte durch Suchmaschinen, Webarchive, soziale Netzwerke oder sonstige Dritte indexiert, zwischengespeichert oder weiterverbreitet werden können.

Kinder-Fit kann nicht gewährleisten, dass Inhalte nach einer Löschung sofort aus sämtlichen externen Suchergebnissen, Caches oder fremden Veröffentlichungen verschwinden.

Kinder-Fit unterstützt im angemessenen Rahmen bei der Entfernung, soweit dies technisch möglich und rechtlich erforderlich ist.

14.16 Feedback und Verbesserungsvorschläge

Übermittelt ein Nutzer oder Anbieter freiwillig Vorschläge, Ideen oder Feedback zur Verbesserung der Plattform, darf Kinder-Fit diese Informationen unentgeltlich für die Weiterentwicklung verwenden.

Dies gilt nicht für vertrauliche Informationen, ausdrücklich geschützte Konzepte oder Inhalte, deren Nutzung einer gesonderten Vereinbarung bedarf.

14.17 Plattforminhalte von Kinder-Fit

Texte, Grafiken, Logos, Software, Datenbankstrukturen, Designs, Auswahl und Anordnung von Inhalten sowie sonstige eigene Bestandteile der Plattform können zugunsten von Kinder-Fit oder Dritten geschützt sein.

Nutzer dürfen solche Inhalte nur im Rahmen der gewöhnlichen Plattformnutzung verwenden.

Eine Vervielfältigung, systematische Übernahme, Weiterveröffentlichung oder kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen Erlaubnis, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

14.18 Kein Erwerb von Plattformrechten

Durch Registrierung, Veröffentlichung eigener Inhalte oder Buchung kostenpflichtiger Leistungen erwirbt der Nutzer keine Rechte an der Marke, dem Namen, der Domain, der Software, dem Design oder sonstigen Schutzrechten von Kinder-Fit.

§ 15 Darstellung, Sortierung, Werbung und Reichweite

15.1 Gestaltung der Darstellung

Kinder-Fit entscheidet im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs über Gestaltung, technische Darstellung und Anordnung der Anbieterprofile und Angebote.

Die Darstellung kann abhängig vom verwendeten Gerät, Bildschirmformat, Browser, Standort, Loginstatus oder Nutzerverhalten unterschiedlich ausfallen.

15.2 Sortierung von Angeboten

Angebote können nach automatisierten, redaktionellen oder kommerziellen Kriterien sortiert werden.

Mögliche Kriterien sind insbesondere:

inhaltliche Übereinstimmung mit einer Suche;

Ort und Entfernung;

Sportart;

Altersgruppe;

Preis;

Aktualität;

Vollständigkeit;

Verfügbarkeit;

Bewertungen;

Verifizierungsstatus;

Qualität der Angebotsdarstellung;

Popularität;

Reaktionsverhalten des Anbieters;

gebuchte Premium- oder Werbeleistungen.

Soweit Kinder-Fit später Verträge zwischen Verbrauchern und Anbietern unmittelbar über einen Online-Marktplatz ermöglicht, müssen Verbraucher über die wesentlichen Parameter des Rankings und deren relative Gewichtung informiert werden. § 312l BGB verweist hierfür auf die Informationspflichten des Artikels 246d EGBGB.

15.3 Keine Garantie für eine bestimmte Platzierung

Der Anbieter hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Position in Suchergebnissen, Kategorien, Übersichten oder Empfehlungsbereichen.

Dies gilt auch dann, wenn das Angebot in der Vergangenheit eine bestimmte Position eingenommen hat.

Suchergebnisse können sich jederzeit aufgrund geänderter Daten, Nutzeranfragen, technischer Optimierungen oder neuer Angebote verändern.

15.4 Entgeltliche Hervorhebungen

Kinder-Fit kann Anbietern entgeltliche Hervorhebungen, bevorzugte Darstellungen oder Werbeplatzierungen anbieten.

Solche Darstellungen können insbesondere als:

Anzeige;

Gesponsert;

Premium;

Empfohlen;

Top-Angebot;

oder mit einer vergleichbaren Kennzeichnung

dargestellt werden.

Kostenpflichtige Hervorhebungen werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen als kommerzielle Kommunikation oder Werbung kenntlich gemacht. Kommerzielle Kommunikation muss klar erkennbar sein; zudem muss erkennbar sein, in wessen Auftrag sie erfolgt.

15.5 Redaktionelle Empfehlungen

Kinder-Fit kann unabhängig von kostenpflichtigen Leistungen redaktionelle Empfehlungen oder thematische Zusammenstellungen erstellen.

Eine redaktionelle Empfehlung kann insbesondere auf Qualität, Vollständigkeit, Aktualität, regionaler Relevanz, besonderem Konzept oder Nutzerinteresse beruhen.

Kinder-Fit ist nicht verpflichtet, sämtliche vergleichbaren Anbieter in eine redaktionelle Auswahl einzubeziehen.

15.6 Regionale und thematische Seiten

Kinder-Fit kann Anbieter- und Angebotsinhalte auf regionalen oder thematischen Übersichtsseiten darstellen.

Hierzu können insbesondere gehören:

Städteseiten;

Landkreis- oder Regionsseiten;

Sportartenseiten;

Altersgruppenseiten;

Ferienangebotsseiten;

Schwimmkursseiten;

Campseiten;

Ratgeberseiten;

Suchmaschinen-Landingpages.

Der Anbieter räumt Kinder-Fit die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte nach § 14 ein.

15.7 Suchmaschinenoptimierung

Kinder-Fit darf öffentliche Anbieter- und Angebotsdaten für Suchmaschinen technisch aufbereiten.

Hierzu können insbesondere gehören:

Seitentitel;

Metabeschreibungen;

strukturierte Daten;

sprechende URLs;

interne Verlinkungen;

Überschriften;

Vorschautexte;

Bildbeschreibungen.

Kinder-Fit schuldet keine bestimmte Suchmaschinenposition oder Aufnahme in einen Suchmaschinenindex.

15.8 Änderungen durch Suchmaschinen

Kinder-Fit hat keinen Einfluss auf Ranking, Darstellung, Aktualisierung oder Entfernung von Inhalten in externen Suchmaschinen.

Ein Rückgang der Sichtbarkeit in Suchmaschinen begründet grundsätzlich keinen Anspruch gegen Kinder-Fit.

15.9 Statistiken

Kinder-Fit kann Anbietern statistische Informationen über Aufrufe, Klicks, Kontakte, Buchungen oder sonstige Aktivitäten bereitstellen.

Statistische Angaben können aufgrund technischer Filter, Datenschutzmaßnahmen, Browserbeschränkungen oder unterschiedlicher Messmethoden von externen Systemen abweichen.

Statistiken stellen keine garantierte Abrechnungsgrundlage dar, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

15.10 Manipulation der Reichweite

Anbieter dürfen die Sichtbarkeit ihrer Profile oder Angebote nicht künstlich manipulieren.

Unzulässig sind insbesondere:

automatisierte Klicks oder Seitenaufrufe;

gekaufte oder fingierte Bewertungen;

Mehrfachkonten zur künstlichen Interaktion;

irreführende Suchbegriffe;

verdeckte Wiederholungen desselben Angebots;

unzulässige Weiterleitungen;

Manipulation technischer Parameter;

Absprachen zur Täuschung über Popularität oder Qualität.

Kinder-Fit kann manipulierte Werte korrigieren, Inhalte herabstufen oder Konten einschränken.

15.11 Änderungen der Rankinglogik

Kinder-Fit kann die Ranking- und Sortierlogik weiterentwickeln.

Soweit gesetzlich vorgeschrieben, informiert Kinder-Fit über die wichtigsten Rankingparameter und die Bedeutung entgeltlicher Einflussmöglichkeiten.

Ein Anspruch auf Offenlegung von Algorithmen, Geschäftsgeheimnissen, Sicherheitsmechanismen oder vollständigen Gewichtungsformeln besteht nicht.

15.12 Keine Exklusivität der Präsentation

Kinder-Fit darf auf derselben Seite oder im selben Suchergebnis Angebote konkurrierender Anbieter anzeigen.

Der Anbieter hat keinen Anspruch auf eine exklusive Darstellung innerhalb einer Region, Sportart oder Kategorie, sofern dies nicht ausdrücklich entgeltlich vereinbart wurde.

Kontakt aufnehmen

Wir freuen uns über eine mögliche Zusammenarbeit.

Danke für die Nachricht!
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